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Lebenslagen-> Recht und Gesellschaft-> Waren und Dienstleistungen-> Verträge-> Außerhalb von Geschäftsräum...
Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge 

Schließen Sie als Verbraucher bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Unternehmers einen Vertrag mit diesem an einem Ort ab, der kein Geschäftsraum des Unternehmers ist, so spricht man von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen. Gleiches gilt, wenn Sie in den Geschäftsräumen des Unternehmers einen Vertrag abschließen, jedoch unmittelbar zuvor vom Unternehmer außerhalb der Geschäftsräume persönlich und individuell angesprochen wurden, oder wenn Sie sich bei Vertragsschluss auf einem Ausflug befinden, der vom Unternehmer organisiert wurde, um für die Ware oder Dienstleistung zu werben und entsprechende Verträge abzuschließen (so genannte Kaffeefahrten).

Bei derartigen Verträgen steht Ihnen als Verbraucher in der Regel ein Widerrufsrecht zu. Den Unternehmer treffen zahlreiche Pflichten (Informationspflichten, Bereitstellung von Abschriften und Bestätigungen).

Widerrufsrecht

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Sie beginnt mit Vertragsschluss, bei einem Verbrauchsgüterkauf jedoch nicht, bevor Sie die Ware erhalten haben. Über das Widerrufsrecht, die Frist sowie das Verfahren der Ausübung des Widerrufsrechts hat der Unternehmer den Verbraucher zu informieren. Die Widerrufsfrist beginnt nicht, bevor der Unternehmer den Verbraucher entsprechend unterrichtet hat. Das Widerrufsrecht erlischt jedoch spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss bzw. beim Verbrauchsgüterkauf nachdem Sie die Ware erhalten haben.

Innerhalb der Widerrufsfrist können Sie den abgeschlossenen Vertrag ohne Angabe von Gründen durch eine Erklärung gegenüber dem Unternehmer widerrufen, aus der Ihr Entschluss zum Widerruf des Vertrages eindeutig hervorgehen muss. Die bloße Rückgabe von Waren reicht in der Regel nicht aus. Im Fall des Widerrufs sind die empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie bekommen ihr Geld zurück und der Verkäufer seine Ware.

Allerdings gibt es Fälle, in denen Sie kein Widerrufsrecht haben.

Beispiele:

  • Sie haben für die sofort bei Vertragsabschluss erbrachte Leistung sofort bezahlt und der Verkaufspreis beträgt nicht mehr als EUR 40,00.
  • Die Ware wurde auf Ihre Wünsche hin speziell angefertigt.
  • Die Ware kann schnell verderben oder das Verfallsdatum würde schnell überschritten.
  • Audio-, Videoaufzeichnungen oder Software wurde in einer versiegelten Packung geliefert und das Siegel wurde nach der Lieferung entfernt.
  • Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen.
  • Ihre Erklärung wurde von einem Notar beurkundet.
  • Der Vertrag wurde im Rahmen einer öffentlich zugänglichen Versteigerung geschlossen.
Tipp: Sie möchten wissen, welche Rechte Sie als Kunde haben, worauf Sie achten müssen, wenn Sie Waren kaufen oder Dienstleistungen in Anspruch nehmen? Dann empfehlen wir Ihnen einen Blick auch in andere Kapitel der Lebenslage "Kauf von Waren und Dienstleistungen".

Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Justiz, Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz

 
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und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
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