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Ab Februar 2014 löst die SEPA-Überweisung das nationale Überweisungsverfahren in den Euroländern endgültig ab. Der Überweisende und der Begünstigte sowie deren Zahlungsdienstleister werden bei der SEPA-Überweisung durch zwei besondere Kennziffern identifiziert: die IBAN (International Bank Account Number, internationale Kontonummer) und den BIC (Business Identifier Code, internationale Bankleitzahl) anstatt der althergebrachten Kontonummer und Bankleitzahl.
Die Zahlungsdienstleister (Kreditinstitute) können noch bis Februar 2016 die Kontonummer und Bankleitzahl von Verbraucherinnen und Verbrauchern akzeptieren und diese kostenlos in die entsprechende IBAN umwandeln. Auf den BIC kann bei Inlandsüberweisungen voraussichtlich schon ab Februar 2014 verzichtet werden, hingegen bei grenzüberschreitenden SEPA-Überweisungen erst ab Februar 2016.
SEPA-Zahlungen können ausschließlich in Euro abgewickelt werden. Für Zahlungen in anderen europäischen Währungen (z. B. Britische Pfund oder dänische Kronen) bedarf es weiterhin besonderer Formulare (z. B. einer Auslandsüberweisung) und Abwicklungskonditionen (z. B. Entgelte, Ausführungsfristen).
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen, Quelle: www.sepadeutschland.de. 07.01.2014