Gmeinde Moritzburg
Beginn der Navigation
Navigation überspringen
Ende der Navigation
Beginn des Hauptinhaltes
Hauptinhalt überspringen

Behördenwegweiser



Lebenslagen-> Recht und Gesellschaft-> Waren und Dienstleistungen-> Banken und Zahlungsverkehr-> SEPA (Single Euro Payments ...
SEPA (Single Euro Payments Area) 

Mit der SEPA-Umstellung zum 01.02.2014 können Zahlungen innerhalb der EU in Euro künftig schneller und kostengünstiger durchgeführt werden. SEPA ist die Abkürzung für Single Euro Payments Area, zu Deutsch: Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Dieser besteht aus den 28 EU-Staaten, den weiteren EWR-Ländern Island, Liechtenstein und Norwegen sowie der Schweiz, Monaco, Mayotte, Saint-Pierre und Miquelon. Im SEPA-Raum werden europaweit standardisierte Verfahren für den bargeldlosen Zahlungsverkehr (Überweisungen und Lastschriften) angeboten.

IBAN – ersetzt nationale Kontokennung

Für nationale und grenzüberschreitende Überweisungen und Lastschriften in Euro ersetzt ab dem 01.02.2014 die IBAN (International Bank Account Number internationale Bankkontonummer) die althergebrachte Kontonummer und die dazu gehörige und Bankleitzahl.

Zusammensetzung der IBAN (Deutsche Bundesbank)
Bildung der IBAN. Quelle: Deutsche Bundesbank

Bei Inlandszahlungen können Verbraucherinnen und Verbraucher in einer Übergangszeit bis zum 01.02.2016 die bekannten Kontonummern und Bankleitzahlen angeben. Die Banken führen in diesem Fall eine kostenlose und sichere Konvertierung von Kontonummer und Bankleitzahl in die IBAN durch.

BIC – läuft aus

Nach dem 01.02.2014 für Inlandszahlungen und nach dem 01.02.2016 für grenzüberschreitende Zahlungen in EU-Länder sind Verbraucherinnen und Verbraucher nicht verpflichtet, den BIC des Zahlungsdienstleisters eines Zahlers oder des Zahlungsdienstleisters eines Zahlungsempfängers anzugeben.

Einführung SEPA-Verfahren, Zeittafel

SEPA-Zeittafel. Quelle: Deutsche Bundesbank

Europaweit freie Kontowahl

Verbraucherinnen und Verbraucher benötigen nur  noch ein einziges Konto. Von diesem Konto aus können überall im Euro-Raum Überweisungen und Lastschriften ebenso leicht initiiert werden wie nationale Zahlungen. Die SEPA-Verordnung schreibt vor, dass für Zahlungsdienstleister (Banken) bei grenzüberschreitenden Zahlungen im Euro-Raum die gleichen Erreichbarkeiten gelten wie bei Inlandsüberweisungen. Für Zahlungsdienstleister aus Nicht-Euromitgliedstaaten gilt diese Erreichbarkeitsvorschrift erst ab 31.10.2016.


Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen (Quelle: www.sepadeutschland.de). 07.01.2014


 
Eine Seite zurück  Zur Startseite  
E-Mail  Zu den Favoriten hinzufügen Zur Anmeldung



Aktuelles


Ratsinformationssystem


Moritzburg Information


Amt24


Schloss Moritzburg


Ortsentwicklung

Beginn der Blöcke
Blöcke überspringen
Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
© Gemeinde Moritzburg
Impressum
Datenschutzerklärung
Zum Seitenanfang