Lebenslagen-> Recht und Gesellschaft-> Wahlen-> Europawahl-> Wahlergebnisse und Sitzvert...
Die Auszählung der Stimmen beginnt unmittelbar nach Ende der Wahlzeit um 18 Uhr. Zunächst ermitteln die Wahlvorstände in öffentlicher Sitzung das Ergebnis in ihrem Wahlbezirk. Ausgewertet werden alle Stimmzettel, die in den Wahllokalen oder per Briefwahl eingegangen sind.
Die Stadt- oder Gemeindeverwaltung meldet die vorläufigen Wahlergebnisse der Wahlbezirke dem Kreiswahlleiter*. Der Kreiswahlleiter ermittelt das vorläufige Ergebnis für den Landkreis / die kreisfreie Stadt und meldet es weiter an den Landeswahlleiter. Dieser ermittelt das vorläufige Wahlergebnis des jeweiligen Bundeslandes und teilt das Ergebnis dem Bundeswahlleiter mit.
Das endgültige Wahlergebnis wird für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt von den Kreiswahlausschüssen, für das Bundesland vom Landeswahlausschuss und für das Bundesgebiet vom Bundeswahlausschuss festgestellt.
- Vorangegangene Wahlen
Statistisches Landesamt Sachsen
u n d Frauen gemeint. – d. Red.
Sitzverteilung
Die 96 Mitglieder des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland werden nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen gewählt. Die Sitze werden auf die Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen im Verhältnis der für sie abgegebenen Stimmen verteilt.
Direkt-, Überhang- und Ausgleichsmandate wie bei der Bundes- oder Landtagswahl gibt es bei den Europawahlen nicht.
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern; verbindliche Auskünfte zu bestimmten Verfahren und Abläufen bei der Landeswahlleiterin oder dem Bundeswahlleiter.