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Das Europäische Parlament ist das einzige direkt gewählte Organ der Europäischen Union. Das Parlament erarbeitet und verabschiedet vielfältige Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und andere Vorschriften, die sich auf den Alltag eines jeden EU-Bürgers auswirken.
Die Bundesrepublik Deutschland verfügt derzeit über 96 Sitze im Europäischen Parlament, das sich aus 751 Abgeordneten zusammensetzt. Unabhängig von ihrer Nationalität schließen sich die verschiedenen Parlamentsmitglieder zu parteipolitischen Fraktionen zusammen.
- Abgeordnete
Europäisches Parlament
Das EU-Wahlverfahren richtet sich überwiegend nach nationalen Wahlgesetzen. In Deutschland ist dies das Europawahlgesetz, das durch die Europawahlordnung ergänzt wird. Dementsprechend erhalten Vertreter aus Deutschland ihr Mandat nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen.
Ein Verfahren, vorzeitige Neuwahlen durchzuführen, ist nicht vorgesehen.
- Europawahlgesetz (EuWG)
- Europawahlordnung (EuWO
juris Bundesrecht
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern; verbindliche Auskünfte zu bestimmten Verfahren und Abläufen bei der Landeswahlleiterin oder dem Bundeswahlleiter.