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Wahltermin, Wahllokal
Bundestagswahlen finden immer an einem Sonntag oder an einem gesetzlichen Feiertag statt, die Wahllokale sind gewöhnlich von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Anschrift und Öffnungszeiten Ihres Wahllokals entnehmen Sie der Wahlbenachrichtigungskarte, die Sie von der Stadt- oder Gemeindeverwaltung erhalten haben. Die Wahlbenachrichtigung oder den Wahlschein (sofern von Ihnen beantragt) und Ihren Personalausweis oder den Reisepass sollten Sie zum Wahllokal mitbringen.
Sie haben Ihre Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren?
Wenn Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können Sie trotzdem wählen, nehmen Sie in diesem Fall unbedingt Ihren Personalausweis oder Reisepass mit, um sich im zugewiesenen Wahllokal zu legitimieren.
Sind Sie am Wahltag verhindert, geben Sie Ihre Stimme vorab per Briefwahl auf dem Postweg oder persönlich im Briefwahlbüro ab. Beantragen Sie dazu einen Wahlschein. Der Wahlschein berechtigt Sie auch, am Wahltag in einem anderen Wahllokal Ihres Wahlkreises zu wählen.
Sonderwahlbezirk und mobiler Wahlvorstand
Die Stadt- oder Gemeindeverwaltung richtet bei Bedarf Sonderwahlbezirke für kranke und pflegebedürftige Wähler in größeren Krankenhäusern, Pflegeheimen und vergleichbaren Einrichtungen ein.
Für kleinere Einrichtungen ist es möglich, einen beweglichen Wahlvorstand zu bilden. Soweit dieser eingerichtet werden kann und ein Bedarf besteht, können durch den mobilen Wahlvorstand beispielsweise auch Wahlberechtigte in Klöstern und Justizvollzugsanstalten an der Urnenwahl teilnehmen.
Wahlteilnahme behinderter Menschen
Die Stadt- oder Gemeindeverwaltung teilt mit, welche Wahlräume barrierefrei und somit behindertengerecht sind. Erkundigen Sie sich im Zweifel frühzeitig danach. Ist Ihr zugewiesenes Wahllokal nicht behindertengerecht, haben Sie die Möglichkeit, einen Wahlschein zu beantragen und damit entweder in einem anderen, barrierefreien Wahllokal Ihres Wahlkreises oder durch Briefwahl zu wählen.
Sollten Sie aufgrund Ihrer körperlichen Beeinträchtigung Ihre Stimme nicht allein abgeben oder sollten Sie nicht lesen können, vermag Ihnen eine Person Ihres Vertrauens bei der Wahl zu helfen (im Wahllokal oder auch bei der Briefwahl). Der Helfer oder die Helferin bei der Briefwahl muss mindestens 16 Jahre alt sein, da auf dem Wahlschein eine Versicherung an Eides statt zu unterzeichnen ist.
Blinde oder sehbehinderte Wähler können eine Stimmzettelschablone verwenden.
Stimmzettel
Da in jedem Wahlkreis andere Wahlvorschläge und in jedem Bundesland unterschiedliche Listen eingereicht werden, gibt es keine bundeseinheitlichen Stimmzettel.
Der Stimmzettel enthält:
- linke Spalte – für die Wahl in den Wahlkreisen (Erststimme):
- rechte Spalte – für die Wahl nach Landeslisten (Zweitstimme):
Namen der Bewerber; bei Wahlvorschlägen von Parteien außerdem der Name und die Kurzbezeichnung der Partei
Die Reihenfolge der Kreiswahlvorschläge für die Erststimme richtet sich nach der Reihenfolge der entsprechenden Landeslisten. Abschließend werden sonstige Wahlvorschläge aufgeführt.
die Namen und Kurzbezeichnungen der Parteien
Die Reihenfolge richtet sich nach der Zahl der Zweitstimmen, die bei der letzten Bundestagwahl im jeweiligen Bundesland erreicht wurden; die übrigen Parteien schließen sich in alphabetischer Reihenfolge an.
Im jeweiligen Eintrag stehen zudem die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landesliste.
- Bundestags-/Europawahlen
Bundeswahlleiter - Wahlen/Volksentscheide
Statistisches Landesamt Sachsen
Stimmabgabe
Sie haben insgesamt zwei Stimmen:
- eine Erststimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten (linke Spalte des Stimmzettels)
- eine Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste (rechte Spalte des Stimmzettels)
Ablauf der Wahlhandlung
- Suchen Sie am Wahltag das zugewiesene Wahllokal auf (Adresse und Öffnungszeit auf der Wahlbenachrichtigung). Vergessen Sie bitte nicht, Ihren Ausweis und die Wahlbenachrichtigung mitzunehmen.
- Wenn Sie den Wahlraum betreten, erhalten Sie einen amtlichen Stimmzettel. Um zu prüfen, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, kann Sie der Wahlvorstand um Ihre Wahlbenachrichtigungskarte bitten.
- Sie begeben sich in die Wahlzelle (Wahlkabine) und kreuzen auf dem Stimmzettel in jeder Spalte je einen Kreis neben dem Wahlvorschlag an, dem Sie Ihre Stimme geben. Möglich ist auch eine andere eindeutige Kennzeichnung.
- Falten Sie den Stimmzettel nach dem Ankreuzen so, dass Ihr Votum nicht erkennbar ist – da es sich um eine Urnenwahl handelt, werden Wahlumschläge nicht verwendet.
- Anschließend treten Sie an den Tisch des Wahlvorstandes und geben auf Verlangen Ihre Wahlbenachrichtigung ab. Der Wahlvorstand kann Sie um Ihren Ausweis bitten, insbesondere wenn Sie keine Wahlbenachrichtigung haben.
- Der Wahlvorstand vergleicht die Angaben zu Ihrer Person mit dem Wählverzeichnis. Besteht kein Anlass zur Zurückweisung, gibt der Wahlvorsteher die Wahlurne frei und Sie können Ihren Stimmzettel in die Wahlurne einwerfen.
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern; verbindliche Auskünfte zu bestimmten Verfahren und Abläufen erhalten Sie bei der Landeswahlleiterin oder dem Bundeswahlleiter.