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Wer darf gewählt werden? (Bundestagswahl) 

Mit der Bewerbung um einen Sitz im Bundestag nehmen Wahlberechtigte zur Bundestagswahl ihr passives Wahlrecht wahr. Für die Bundestagswahl können Sie kandidieren, wenn Sie am Wahltag

Wer darf nicht in den Bundestag gewählt werden?

  • wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, nicht besitzt
  • wer seine Angelegenheiten nicht mehr allein zu besorgen vermag und unter rechtlicher Betreuung für alle Angelegenheiten steht (Vollbetreuung, nicht nur durch einstweilige Anordnung)
  • wer im Zusammenhang mit einer Straftat wegen einer psychischen Störung in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist

Wahlvorschläge

Wahlvorschläge können von Parteien oder von Wahlberechtigten eingereicht werden. Parteien haben die Möglichkeit, in jedem Wahlkreis einen Bewerber vorzuschlagen (Kreiswahlvorschlag) und / oder Landeslisten einzureichen.

Wahlberechtigte, die nicht als Partei auftreten, können hingegen nur Bewerber für einen Wahlkreis vorschlagen (Kreiswahlvorschlag).

Jede Person kann nur für einen Wahlkreis und / oder für die Landesliste eines Bundeslandes vorgeschlagen werden.

Wahlbeteiligung von Parteien

Ist die Partei nicht bereits im Deutschen Bundestag oder in einem deutschen Landesparlament vertreten, muss sie spätestens bis zum 97. Tag vor der Wahl um 18 Uhr schriftlich anzeigen, dass sie sich an der Wahl beteiligt. Hat der Bundeswahlausschuss die Parteieigenschaft festgestellt, kann die Partei ihren Wahlvorschlag einreichen.

Spätestens am 79. Tag vor der Wahl stellt der Bundeswahlausschuss für alle Wahlorgane verbindlich fest, welche Parteien einen Wahlvorschlag einreichen können.

Kreiswahlvorschläge

Kreiswahlvorschläge müssen von mindestens 200 Wahlberechtigten des Wahlkreises unterzeichnet sein. Parteien, die im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind, benötigen für ihre Wahlvorschläge keine Unterstützungsunterschriften.

Landeslisten

Landeslisten können nur von Parteien eingereicht werden, die zur Wahl zugelassen sind (siehe "Wahlbeteiligung von Parteien").

Ist die Partei nicht im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten, muss die Landesliste von 0,1 Prozent der Wahlberechtigten des Bundeslandes bei der letzten Bundestagswahl, jedoch höchstens 2.000 Wahlberechtigten unterzeichnet sein.

Zulassung

Spätestens am 69. Tag sind die Kreiswahlvorschläge beim zuständigen Kreiswahlleiter, die Landeslisten beim zuständigen Landeswahlleiter schriftlich einzureichen.

Am 58. Tag vor der Wahl entscheiden Kreiswahlausschuss und Landeswahlausschuss über die Zulassung der jeweiligen Wahlvorschläge.


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern; verbindliche Auskünfte zu bestimmten Verfahren und Abläufen erhalten Sie bei der Landeswahlleiterin oder dem Bundeswahlleiter.

 
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Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
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jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
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