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Erlöschen eines Vereins 

Erlöschen durch Vereinsverbot

Verstoßen der Zweck oder die Tätigkeit eines Vereins gegen Strafgesetze, die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung, kann der Bundesminister des Inneren oder der Innenminister des jeweiligen Landes ein Vereinsverbot nach § 3 des Vereinsgesetzes aussprechen.

Das Vereinsvermögen wird beschlagnahmt und eingezogen. Der Verein erlischt. Anders als bei der Vereinsauflösung schließt sich beim Erlöschen des Vereins kein Liquidationsverfahren an. Die Fortsetzung der Vereinstätigkeit ist – auch in einer Ersatzorganisation – gemäß § 20 Absatz 1 des Vereinsgesetzes strafbar.

Erlöschen wegen Wegfalls der Mitglieder

Ein Verein erlischt auch dann, wenn er keine Mitglieder mehr hat (zum Beispiel wegen Austritts oder Todes).

Das Vereinsvermögen fällt dem in der Satzung benannten Berechtigten zu. Der Verein ist ebenfalls im Vereinsregister zu löschen.


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Justiz. 16.12.2014

 
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Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
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