Lebenslagen-> Recht und Gesellschaft-> Vereine-> Ende eines Vereins
Obwohl Vereine aufgrund ihrer körperschaftlichen Verfassung von ihren Mitgliedern unabhängig sind und daher auch beim Wechsel aller Mitglieder bestehen bleiben, kann und muss ein Verein nicht auf unbestimmte Zeit fortbestehen.
Die Tätigkeit eines Vereins endet entweder durch Auflösung oder durch Erlöschen des Vereins. Erlischt ein Verein, ist er rechtlich nicht mehr existent, während eine Auflösung im Regelfall zu einem Liquidationsverfahren und einem daran anschließenden Erlöschen führt.
Keine Beendigung durch Entzug der Rechtsfähigkeit
Nicht zur Auflösung oder zum Erlöschen des Vereins führt hingegen der Entzug der Rechtsfähigkeit. Ein solcher Entzug der Rechtsfähigkeit erfolgt durch das Amtsgericht, wenn die Zahl der Mitglieder des Vereins unter drei gesunken ist. Diesen können die Landesdirektionen bei Vereinen, deren Rechtsfähigkeit auf Verleihung beruht, anordnen, wenn sie einen anderen als den in der Satzung bestimmten Zweck verfolgen. Ein Entzug der Rechtsfähigkeit können die Landesdirektionen bei Vereinen, deren Rechtsfähigkeit auf Verleihung beruht (wirtschaftlicher Verein), anordnen, wenn sie einen anderen als den in der Satzung bestimmten Zweck verfolgen. Wird einem Verein die Rechtsfähigkeit entzogen, bleibt er als nicht rechtsfähiger Verein mit den daraus folgenden Konsequenzen weiter bestehen.
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Justiz