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Übungsleiterpauschale
Nebentätigkeiten als Trainer, Ausbilder, Erzieher, Betreuer, Künstler oder Pfleger sind steuerbegünstigt, wenn sie für eine steuerbegünstigte Organisation geleistet werden und gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen. Vergütungen dafür sind bis zu EUR 2.400 im Jahr steuerfrei. Die sogenannte Übungsleiterpauschale wird gewährt für
- nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder für eine vergleichbare nebenberufliche Tätigkeit
- nebenberufliche künstlerische Tätigkeiten
- die nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen
Die Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder Betreuer haben miteinander gemeinsam, dass sie auf andere Menschen durch persönlichen Kontakt Einfluss nehmen, um auf diese Weise deren geistige und körperliche Fähigkeiten zu entwickeln und zu fördern. Gemeinsames Merkmal der Tätigkeiten ist eine pädagogische Ausrichtung.
Ehrenamtspauschale
Wird eine nebenberufliche Tätigkeit zwar im Dienst oder im Auftrag eines steuerbegünstigten Vereins ausgeübt, erfüllt sie jedoch nicht die oben genannten Voraussetzungen der Übungsleiterpauschale, sind die Einnahmen bis zu einer Höhe von EUR 720,00 im Jahr steuerfrei (Ehrenamtspauschale). Begünstigte Tätigkeiten sind:
- Vorstand, Kassierer
- Platz- oder Gerätewart
- Bürokraft
- Reinigungskraft
Nicht begünstigt sind:
- Amateursportler
- Helfer beim Vereinsfest
- Helfer Altmaterialsammlung
-
Broschüre "Vereine und Steuern" (S. 66 ff.)
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen
Aufwandsentschädigung für bürgerschaftliches Engagement
Ehrenamtliche, die mindestens 20 Stunden im Monat freiwillig in einem Projekt tätig sind, erhalten eine Aufwandsentschädigung über die Förderung "Wir für Sachsen". Mit diesem Programm unterstützt der Freistaat bürgerschaftliches Engagement.
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen. 09.01.2015