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Lebenslagen-> Recht und Gesellschaft-> Vereine-> Vereinsleben: der Verein un...-> Steuern und Finanzen im Verein-> Umsatzsteuer
Umsatzsteuer 

Der Verein als Unternehmer – Unternehmensbereiche im Verein

Vereine sind Unternehmer, wenn sie nachhaltig entgeltliche Leistungen erbringen (zum Beispiel Verkauf von Vereinsemblemen oder Fanartikeln). Nachhaltigkeit bedeutet in diesem Zusammenhang die grundsätzliche Wiederholung solcher Leistungen. Zum Unternehmen des Vereins gehören die Umsätze der folgenden Bereiche:
  • Vermögensverwaltung
  • Zweckbetriebe
  • steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe

Umsätze in diesen Bereichen sind umsatzsteuerpflichtig, soweit keine Befreiung vorliegt.

Im ideellen Bereich handelt der Verein als Nichtunternehmer. Umsätze in diesem Bereich sind nicht umsatzsteuerbar.

Umsatzsteuerbescheinigung

Voraussetzung für eine Umsatzsteuerbefreiung für bestimmte kulturelle Zwecke (§ 4 Nr. 20 UStG) beziehungsweise für allgemein bildende oder berufsbildende Einrichtungen (§ 4 Nr. 21 UStG) sind Bescheinigungen der zuständigen Landesbehörden. Welche Landesbehörden in Sachsen hierfür zuständig sind, können Sie der Sächsischen Umsatzsteuerbescheinigungs-Zuständigkeitsverordnung (SächsUStZuVO) entnehmen.

Steuersatz

Der Steuersatz für die steuerpflichtigen Umsätze der Vereine richtet sich nach dem jeweiligen Bereich und beträgt:

  • im Zweckbetrieb grundsätzlich sieben Prozent
  • in der Vermögensverwaltung sieben Prozent
  • im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb 19 Prozent

In Ausnahmefällen kann auch für Umsätze im Rahmen des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes der siebenprozentige Umsatzsteuersatz gelten.

Kleinunternehmerregelung

Der Verein muss keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, wenn er unter die sogenannte Kleinunternehmerregelung fällt. Er ist jeweils für ein Kalenderjahr Kleinunternehmer, wenn

  • der Bruttoumsatz des Vorjahres EUR 17.500 nicht übersteigt und
  • der Bruttoumsatz im laufenden Jahr voraussichtlich EUR 50.000 nicht übersteigt.

Berechnung der Umsatzsteuer

Wird bei einem Verein keine Kleinunternehmerregelung angewendet, weil
  • er darauf verzichtet oder
  • die Umsatzgrenze erreicht wurde,
dann hat er seine Umsätze nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes zu versteuern.

 

Weitere Informationen:


Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen


 
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Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
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