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Lebenslagen-> Recht und Gesellschaft-> Vereine-> Vereinsleben: der Verein un...-> Steuern und Finanzen im Verein-> Steuererklärungspflicht
Steuererklärungspflicht 

Ob einem Verein die steuerlichen Vergünstigungen zustehen, muss das Finanzamt regelmäßig überprüfen.

Hierzu fordert das Finanzamt die Vereine regelmäßig im dreijährigen Turnus auf, Steuererklärungen abzugeben. Anhand der einzureichenden Unterlagen beurteilt das Finanzamt die tatsächlichen Aktivitäten des Vereins in steuerlicher Hinsicht und entscheidet dann über die Anerkennung der steuerlichen Gemeinnützigkeit.


Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen


 
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Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
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