Lebenslagen-> Recht und Gesellschaft-> Vereine-> Gründung eines Vereins-> Vereinsanmeldung
Vereinsanmeldung beim Finanzamt
Wenn Sie einen Verein gründen, sind Sie verpflichtet, ihn sowohl bei Ihrer Gemeinde als auch beim Finanzamt anzuzeigen.
Eintragung in das Vereinsregister
Damit aus Ihrem Verein nach seiner Gründung ein rechtsfähiger Verein werden kann, müssen Sie diesen beim zuständigen Registergericht zur Eintragung in das Vereinsregister anmelden. Mit der Eintragung in das Vereinsregister wird Ihr Verein ein "eingetragener Verein" (e. V.).
Folgende Angaben werden in das Vereinsregister eingetragen:
- der Name des Vereins
- der Vereinssitz
- die Namen, Geburtsdaten und Wohnorte der Vorstandsmitglieder sowie ihre Vertretungsmacht
- das Datum, an dem die Satzung errichtet wurde
-
Alles zum Verein
Broschüre des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
Einsicht in das Vereinsregister
Das Vereinsregister ist öffentlich und hat den Zweck, die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse des in das Vereinsregister eingetragenen Vereins jederzeit für Dritte leicht feststellbar zu machen und damit die Sicherheit im Rechtsverkehr zu erhöhen.
Durch Einsicht in das Vereinsregister können Sie sich beispielsweise darüber informieren, wer als Vorstand einen Verein nach außen vertritt.
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Justiz. 16.12.2014