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Lebenslagen-> Recht und Gesellschaft-> Vereine-> Gründung eines Vereins-> Vereinsanmeldung
Vereinsanmeldung 

Vereinsanmeldung beim Finanzamt

Wenn Sie einen Verein gründen, sind Sie verpflichtet, ihn sowohl bei Ihrer Gemeinde als auch beim Finanzamt anzuzeigen.

Eintragung in das Vereinsregister

Damit aus Ihrem Verein nach seiner Gründung ein rechtsfähiger Verein werden kann, müssen Sie diesen beim zuständigen Registergericht zur Eintragung in das Vereinsregister anmelden. Mit der Eintragung in das Vereinsregister wird Ihr Verein ein "eingetragener Verein" (e. V.).

Folgende Angaben werden in das Vereinsregister eingetragen:

  • der Name des Vereins
  • der Vereinssitz
  • die Namen, Geburtsdaten und Wohnorte der Vorstandsmitglieder sowie ihre Vertretungsmacht
  • das Datum, an dem die Satzung errichtet wurde
Tipp: Das Sächsische Staatsministerium der Justiz stellt in der Broschüre "Alles zum Verein" Muster für verschiedene Dokumente bereit. Hier findet sich unter anderem auch ein Muster für die Anmeldung des Vereins.

Einsicht in das Vereinsregister

Das Vereinsregister ist öffentlich und hat den Zweck, die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse des in das Vereinsregister eingetragenen Vereins jederzeit für Dritte leicht feststellbar zu machen und damit die Sicherheit im Rechtsverkehr zu erhöhen.

Durch Einsicht in das Vereinsregister können Sie sich beispielsweise darüber informieren, wer als Vorstand einen Verein nach außen vertritt.


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Justiz. 16.12.2014

 
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Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
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