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Lebenslagen-> Recht und Gesellschaft-> Rechtswege und Klagearten-> Öffentlich-rechtliche Recht...-> Kosten des Verfahrens (öffe...
Kosten des Verfahrens (öffentliches Recht) 

Für die Verfahren vor den Verwaltungs- und Finanzgerichten werden Kosten erhoben. Die Verfahrensgebühr fällt bereits an, wenn Sie die Klageschrift einreichen oder die entsprechende Erklärung zu Protokoll der Rechtsantragsstelle des Gerichts geben. Sie ist zunächst von demjenigen zu tragen, der sich an das Gericht wendet. Endgültig hat derjenige die Kosten des Verfahrens zu tragen, der den Prozess verliert.

Die Kosten des Verfahrens umfassen die Gerichtskosten, die Kosten des eigenen Rechtsanwalts und die Kosten des Rechtsanwalts der Gegenseite sowie die Kosten des Vorverfahrens.

In der Sozialgerichtsbarkeit werden Gerichtskosten für Klagen von Versicherten, Leistungsempfängern, Empfängern von Hinterbliebenenleistungen und Menschen mit Behinderung grundsätzlich nicht erhoben. Nur wenn ein Sozialgericht ein Anliegen für missbräuchlich hält, kann es dem Kläger oder der Klägerin nach Erteilung eines entsprechenden Hinweises Kosten auferlegen.

Ob und in welchem Umfang Anwaltskosten erstattet werden, entscheidet das Gericht.

Bei entsprechend geringem Einkommen können Sie Beratungshilfe (für eine anwaltliche Beratung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens) und Prozesskostenhilfe (für Gerichtskosten und die Kosten der eigenen anwaltlichen Vertretung im gerichtlichen Verfahren) in Anspruch nehmen.

Hinweis: Lassen Sie sich anwaltlich beraten, wie das Kostenrisiko in Ihrem individuellen Fall zu beurteilen ist. Einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin in Ihrer Nähe finden Sie beispielsweise über die Anwaltssuche der jeweiligen Rechtsanwaltskammern.

Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Justiz

 
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Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
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