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Rechtsweg zu den Finanzgerichten 

Gegen Bescheide der Finanzverwaltung kann, nachdem ein Einspruch erfolglos war, das Sächsische Finanzgericht mit Sitz in Leipzig angerufen werden. Dieses entscheidet in Steuersachen sowie in Zoll- und Kindergeldsachen.

Die Finanzgerichtsbarkeit ist zweistufig aufgebaut:

  • Finanzgerichte
  • Bundesfinanzhof mit Sitz in München

Erste Instanz

In erster Instanz entscheidet das Finanzgericht. Es fällt seine Urteile meist aufgrund einer mündlichen Verhandlung in der Besetzung mit drei Berufsrichtern und zwei ehrenamtlichen Richtern oder durch Berufsrichter als Einzelrichter. An Beschlüssen außerhalb der mündlichen Verhandlung wirken keine ehrenamtlichen Richter mit.

Die Klage kann schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Finanzgerichts erhoben werden.

Letzte Instanz

Als letzte Instanz entscheidet der Bundesfinanzhof über Rechtsmittel (Revision, Beschwerde) gegen die Entscheidungen des Finanzgerichts. Die Senate des Bundesfinanzhofs entscheiden über Revisionen in der Besetzung mit fünf Berufsrichtern.

Vor dem Finanzgericht besteht kein Vertretungszwang. Es ist aber zulässig, sich durch einen Rechtsanwalt, einen Steuerberater oder einen anderen Rechtsbeistand vertreten zu lassen. Vor dem Bundesfinanzhof besteht die Pflicht, sich durch einen Steuerberater, einen Steuerbevollmächtigten, einen Rechtsanwalt, einen Wirtschaftsprüfer oder einen vereidigten Buchprüfer als Prozessbevollmächtigten* vertreten zu lassen.

Hinweis: Einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin in Ihrer Nähe finden Sie beispielsweise über die Anwaltssuche der jeweiligen Rechtsanwaltskammern.

*) Um verständlich zu bleiben, müssen wir uns an einigen Stellen auf die gesetzlich vorgegebenen Personenbezeichnungen beschränken, es sind damit immer Männer  u n d  Frauen gemeint. – Anm. d. Red.


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Justiz

 
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Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
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