Gmeinde Moritzburg
Beginn der Navigation
Navigation überspringen
Ende der Navigation
Beginn des Hauptinhaltes
Hauptinhalt überspringen

Behördenwegweiser



Lebenslagen-> Recht und Gesellschaft-> Rechtswege und Klagearten-> Öffentlich-rechtliche Recht...-> Rechtsweg zu den Sozialgeri...
Rechtsweg zu den Sozialgerichten 

Die Sozialgerichte entscheiden in Auseinandersetzungen zwischen Bürgern und Trägern von Sozialleistungen, zum Beispiel:

  • Leistungen der Sozialversicherung
  • Leistungen der Arbeitslosenversicherung
  • Leistungen zur Arbeitsförderung
  • Sozialhilfe
  • private Pflegeversicherungsleistungen
  • Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen

Die Sozialgerichtsbarkeit ist dreistufig aufgebaut:

  • Sozialgerichte
  • Landessozialgericht mit Sitz in Chemnitz
  • Bundessozialgericht mit Sitz in Kassel

Erste Instanz

In erster Instanz entscheiden die Sozialgerichte meist aufgrund einer mündlichen Verhandlung in der Besetzung mit einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern, die unter anderem aus dem Kreis der Versicherten, der Versorgungsberechtigten und der Arbeitgeber gewählt werden. An Beschlüssen außerhalb der mündlichen Verhandlung wirken keine ehrenamtlichen Richter mit.

Das Gerichtsverfahren vor dem Sozialgericht ähnelt dem Verwaltungsgerichtsverfahren. Eine Klage kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Rechtsantragsstelle des Sozialgerichts erhoben werden.

Zweite Instanz

Gegen Entscheidungen des Sozialgerichts sind in der zweiten Instanz die Berufung (gegen ein Urteil) und die Beschwerde (gegen einen Beschluss) beim Landessozialgericht möglich. Die Berufung ist nur zulässig, wenn sie zugelassen wurde, der Beschwerdewert EUR 750,00 übersteigt oder die Berufung wiederkehrende oder laufende Leistungen für mehr als ein Jahr betrifft.

Die Entscheidung des Landessozialgerichts wird in einem Senat durch drei Berufsrichter und zwei ehrenamtliche Richter getroffen.

Dritte Instanz

In der letzten Instanz kann das Bundessozialgericht angerufen werden. Das Bundessozialgericht entscheidet in der Regel über Revisionen. In Ausnahmefällen kann das Bundessozialgericht auch im Wege der "Sprungrevision" angerufen werden, das heißt, bei bestimmten Verfahren kann die Berufung vor dem Landessozialgericht unterbleiben.

Auch hier wird die Entscheidung durch einen Senat mit drei Berufsrichtern und zwei ehrenamtlichen Richtern getroffen.

Erst vor dem Bundessozialgericht besteht die Verpflichtung, sich durch einen Rechtsanwalt oder einen anderen Bevollmächtigten vertreten zu lassen. Es ist aber zulässig, sich beim Sozialgericht oder Landessozialgericht durch einen Rechtsanwalt, eine Gewerkschaft oder einen anderen sozial- oder berufspolitischen Verband vertreten zu lassen.

Hinweis: Einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin in Ihrer Nähe finden Sie beispielsweise über die Anwaltssuche der jeweiligen Rechtsanwaltskammer.

Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Justiz

 
Eine Seite zurück  Zur Startseite  
E-Mail  Zu den Favoriten hinzufügen Zur Anmeldung



Aktuelles


Ratsinformationssystem


Moritzburg Information


Amt24


Schloss Moritzburg


Ortsentwicklung

Beginn der Blöcke
Blöcke überspringen
Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
© Gemeinde Moritzburg
Impressum
Datenschutzerklärung
Zum Seitenanfang