Gmeinde Moritzburg
Beginn der Navigation
Navigation überspringen
Ende der Navigation
Beginn des Hauptinhaltes
Hauptinhalt überspringen

Behördenwegweiser



Lebenslagen-> Recht und Gesellschaft-> Rechtswege und Klagearten-> Private Rechtsstreitigkeiten-> Kosten des Verfahrens (Priv...
Kosten des Verfahrens (Privatrecht) 

Für das gerichtliche Verfahren und gegebenenfalls für die Zwangsvollstreckung entstehen gesetzlich geregelte Kosten (Gebühren und Auslagen des Gerichts beziehungsweise des Gerichtsvollziehers*). Sie fallen von Rechts wegen grundsätzlich derjenigen Partei zur Last, die in dem Verfahren unterlegen ist und gegebenenfalls Anlass für die Zwangsvollstreckung gegeben hat. Sofern die Kosten dort nicht eintreibbar sind, nimmt die Staatskasse denjenigen dafür in Anspruch, der die Tätigkeit des Gerichts und seiner Organe beantragt und ausgelöst hat.

Für die Kosten der Parteien selbst, insbesondere für die Vergütung eines Rechtsanwalts, der – gegebenenfalls notwendigerweise – im Verfahren beauftragt worden ist, gilt im Ergebnis das Entsprechende. Soweit nicht die andere Partei die Kosten tragen muss, weil sie unterlegen ist und dann auch tatsächlich bezahlt, haftet derjenige, der die anwaltliche Vertretung beauftragt hat.

Je nach Fallgestaltung (zum Beispiel wenn kostspielige Gutachten eingeholt werden müssen oder sich das Verfahren über mehrere Instanzen hinzieht) können diese Kosten den Wert des eigentlich streitigen Anspruchs weit übersteigen.

Sie sollten daher Kosten und Nutzen gerichtlicher Verfahren sorgfältig gegeneinander abwägen und dabei berücksichtigen, wie Ihre rechtlichen Erfolgsaussichten stehen und ob Sie die anfallenden Kosten gegebenenfalls selbst tragen können.

Hinweis: Lassen Sie sich anwaltlich beraten, um zu erfahren, wie das Kostenrisiko im individuellen Fall zu beurteilen ist. Einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin in Ihrer Nähe finden Sie beispielsweise über die Anwaltssuche der jeweiligen Rechtsanwaltskammer.

Allerdings darf aus verfassungsrechtlichen Gründen niemand allein wegen dieser Kosten gehindert sein, erforderlichenfalls einen Prozess zu führen beziehungsweise sich gegen eine ungerechtfertigte Klage zu verteidigen. Wer nicht über die erforderlichen Mittel verfügt, kann deshalb zu diesem Zweck Prozesskostenhilfe beanspruchen, wenn die gerichtliche Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichend Erfolg versprechend und nicht mutwillig ist.

Außergerichtlich steht Ihnen eine staatliche Beratungshilfe zur Verfügung, wenn rechtliche Beratung oder Vertretung erforderlich ist und Sie die Kosten dafür nicht aufbringen können.

*) Um verständlich zu bleiben, müssen wir uns an einigen Stellen auf die gesetzlich vorgegebenen Personenbezeichnungen beschränken, es sind damit immer Männer und Frauen gemeint. – Anm. d. Red.


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Justiz. 16.12.2014

 
Eine Seite zurück  Zur Startseite  
E-Mail  Zu den Favoriten hinzufügen Zur Anmeldung



Aktuelles


Ratsinformationssystem


Moritzburg Information


Amt24


Schloss Moritzburg


Ortsentwicklung

Beginn der Blöcke
Blöcke überspringen
Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
© Gemeinde Moritzburg
Impressum
Datenschutzerklärung
Zum Seitenanfang