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Unter private Rechtsstreitigkeiten fällt beispielsweise der Streit zwischen Nachbarn, Mietern und Vermietern oder Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Ist ein außergerichtlicher Schlichtungsversuch nicht möglich, müssen Ansprüche mithilfe des Gerichts festgestellt (tituliert) und gegebenenfalls auch zwangsweise durchgesetzt (vollstreckt) werden.
Private Rechtsstreitigkeiten entstehen meist im Zusammenhang mit alltäglichen Geschäften (zum Beispiel Abschluss von Kaufverträgen oder Beauftragung von Handwerkern). Aber auch Familienstreitigkeiten, Ärger zwischen Nachbarn oder Sach- und Personenschäden (zum Beispiel Unfälle im Straßenverkehr) enden oft vor Gericht.
Bei familiären oder nachbarschaftlichen Streitigkeiten sollten Sie beachten, dass eine gerichtliche Austragung des Streits die soziale Beziehung dauerhaft schädigen kann. Auch im Hinblick auf die finanzielle Belastung durch die Prozessführung kann in vielen Fällen die außergerichtliche Bereinigung und Lösung die bessere Alternative sein.
Ist eine einvernehmliche Streitbeilegung nicht möglich, müssen Ansprüche mithilfe des Gerichts festgestellt (tituliert) werden. Bei arbeitsrechtlichen Konflikten steht Ihnen der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten offen.
Wenn Sie das Gerichtsverfahren gewonnen haben, die unterlegene Partei eine ihr auferlegte Geldforderung jedoch nicht begleicht, können Sie eine Zwangsvollstreckung veranlassen.
Bereits vor und während eines Verfahrens haben Sie außerdem die Möglichkeit, einen sogenannten Vorläufigen Rechtsschutz zu beantragen. Dieser kommt beispielsweise dann infrage, wenn Sie befürchten, dass die gegnerische Partei den Klagegegenstand verkauft, bevor das Gericht zu einem Urteil gelangt ist.
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Justiz