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Lebenslagen-> Recht und Gesellschaft-> Erben und Vererben-> Steuerliche Aspekte-> Fragen zur Einkommensteuer ...
Fragen zur Einkommensteuer im Erbfall 

Außer der Erbschaft- oder Schenkungsteuer fallen bei einem Vermögensanfall durch Erbschaft oder Schenkung keine Steuern an. Sie müssen geerbtes Geld also nicht beispielsweise als Einkommen in der Einkommensteuerklärung angeben. Folgende einkommensteuerrechtliche Fragen können für Sie allerdings dennoch von Interesse sein.

Freistellungsaufträge

Sogenannte "Freistellungsaufträge für Kapitalerträge", die die verstorbene Person bei ihrem Kreditinstitut, ihrer Bausparkasse oder ähnlichen Instituten in Auftrag gegeben hat, sind nicht auf den oder die Erben übertragbar. Sie verfallen mit dem Tod des Erblassers.

Beerdigungskosten

Beerdigungskosten können Sie im Rahmen der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Dies ist allerdings nur insoweit möglich, als diese Kosten nicht aus dem Nachlass bestritten werden können und auch nicht durch Ersatzleistungen gedeckt sind. Abziehbar sind lediglich die reinen Beerdigungskosten. Aufwendungen für die Bewirtung von Trauergästen oder für Trauerkleidung werden nicht als außergewöhnliche Belastungen anerkannt.
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen. 09.01.2015

 
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Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
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