Lebenslagen-> Recht und Gesellschaft-> Erben und Vererben-> Steuerliche Aspekte-> Erbschaftsteuer, Schenkungs...
Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer
Erbschaftsteuer
Die deutsche Erbschaftsteuer bemisst sich nach der durch den Erbanfall eintretenden Bereicherung des Erwerbers. Erwerber sind in der Regel die Erben, aber auch Vermächtnisnehmer und Personen, die ihren Pflichtteilsanspruch geltend gemacht haben. Mit der Erbschaftsteuer soll die erhöhte steuerliche und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erfasst werden, die durch den Vermögenszugang beim Erwerber eingetreten ist.
Schenkungsteuer
Die Schenkungsteuer ergänzt die Erbschaftsteuer. Sie soll verhindern, dass die Erbschaftsteuer durch eine Schenkung zu Lebzeiten umgangen wird. Für die Besteuerung von Erbschaft und Schenkung gelten daher weitgehend die gleichen Regelungen.- Erbschaft- und Schenkungsteuer
Broschüre des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen