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Lebenslagen-> Recht und Gesellschaft-> Erben und Vererben-> Finanzielle Hilfen
Finanzielle Hilfen 

Wer eine Rechtsberatung oder Rechtsvertretung benötigt, aber die erforderlichen Mittel dafür nicht aufzubringen vermag, kann Beratungshilfe beantragen. Die Beratungshilfe können Sie allerdings nur für eine außergerichtliche Beratung und Vertretung erhalten.

Im Rahmen eines Projektes des Staatsministerium der Justiz in Kooperation mit der Rechtsanwaltskammer Sachsen führen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in mehreren sächsischen Städten eine grundsätzlich kostenfreie Rechtsberatung für finanziell bedürftige Bürger durch.

Ist die Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens erforderlich, besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen.

Bestattungskosten

Bei einem Sterbefall haben die nach dem Sächsischen Bestattungsgesetz verantwortlichen Angehörigen für die Bestattung des Verstorbenen zu sorgen. Wenn die Angehörigen nicht auch die Erben sind, können sie die Kosten für die Bestattung gegenüber dem Erben geltend machen.

Sofern der Verantwortliche nicht in der Lage ist, die Kosten zu tragen und der Nachlass des Verstorbenen ebenfalls nicht ausreicht, werden die Kosten von der Sozialhilfebehörde übernommen. Dabei ist nicht Voraussetzung, dass der Verstorbene bereits sozialhilfeberechtigt war.

Zuständig für die Kostenübernahme ist die Stadtverwaltung beziehungsweise das Landratsamt, das für den Verstorbenen bis zu dessen Tod Sozialhilfe geleistet hat. Für den Fall, dass der Verstorbene keine Sozialhilfe bezog, ist die Stadtverwaltung beziehungsweise das Landratsamt des Sterbeortes zuständig.


Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24

 
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Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
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