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Sind Sie Erbe, sei es aufgrund gesetzlicher Erbfolge oder aufgrund eines Testaments oder Erbvertrags, müssen Sie zunächst prüfen, ob Sie die Erbschaft annehmen oder ausschlagen wollen.
Die Ausschlagung der Erbschaft empfiehlt sich insbesondere dann, wenn die Erbschaft überschuldet ist, da Sie als Erbe auch die Schulden des Erblassers übernehmen. Als Erbe haften Sie dann dafür grundsätzlich mit Ihrem eigenen Vermögen.
Sie müssen sich innerhalb einer Frist von sechs Wochen entscheiden, ob Sie die Erbschaft annehmen oder ausschlagen. Mit dem Ablauf dieser Frist gilt die Erbschaft als angenommen.
Stellen Sie erst nach Annahme der Erbschaft fest, dass der Nachlass überschuldet ist, haben Sie die Möglichkeit, die Haftung für die geerbten Schulden auf den Nachlass zu beschränken.
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Justiz