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Lebenslagen-> Recht und Gesellschaft-> Erben und Vererben-> Erbfall-> Erbschein
Erbschein 

Mit dem Erbschein erteilt das Amtsgericht (Nachlassgericht) dem Erben auf Antrag ein Zeugnis über sein Erbrecht. Wenn er nur zu einem Teil der Erbschaft berufen ist, erhält er ein Zeugnis über die Größe seines Erbteils (Teilerbschein). Sind mehrere Erben vorhanden, kann das Nachlassgericht auf Antrag einen Erbschein ausstellen, der Angaben über das Erbrecht aller oder mehrerer Miterben sowie deren Erbteile enthält (gemeinschaftlicher Erbschein beziehungsweise gemeinschaftlicher Teilerbschein).


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Justiz

 
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Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
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