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Lebenslagen-> Recht und Gesellschaft-> Erben und Vererben-> Erbfolge-> Vorweggenommene Erbfolge
Vorweggenommene Erbfolge 

Bereits zu Lebzeiten können Sie Vermögen auf vermutliche Erben mit Rücksicht auf deren Erbenstellung übertragen (so genannte vorweggenommene Erbfolge). Diese Form der Vermögensübertragung auf die nächste Generation kann besonders bei der Übertragung größerer Vermögen sinnvoll sein. Die zur Anwendung kommenden steuerlichen Freibeträge gelten alle zehn Jahre neu. Schenkungen und Erbvorgänge sind nach Ablauf der zehn Jahre in Höhe der geltenden Freibeträge also wieder steuerfrei.

Beispiel: Wenn Sie mehrere Häuser besitzen, können Sie bereits vor Ihrem Tod diese Häuser verschenken – in der Regel wird sich dabei die Belastung der Grundstücke mit einem Nießbrauch zu Ihren Gunsten empfehlen. Wenn Sie alle Häuser auf ein Kind übertragen möchten, dann sollten Sie alle zehn Jahre jeweils eines der Häuser Ihrem Kind schenken, damit bei jeder Schenkung die gesetzlichen Freibeträge zur Anwendung kommen. Möchten Sie Ihre Häuser auf mehrere Kinder aufteilen, dann können Sie mehrere Häuser gleichzeitig Ihren Kindern übertragen. Die gesetzlichen Freibeträge gelten für jedes Kind gesondert.

Beachten Sie aber: Erben im Todesfall Kinder vom Erblasser das von diesem selbstgenutzte Familienheim, so bleibt der Erwerb steuerfrei, wenn die Kinder das Grundstück weitere zehn Jahre zu eigenen Wohnzwecken nutzen und die Wohnfläche nicht mehr als 200 m² beträgt.

Tipp: Insbesondere bei Unternehmensübertragungen und größeren Schenkungen sollten Sie sich rechtlich und steuerlich beraten lassen.

Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Justiz

 
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Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
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