Gmeinde Moritzburg
Beginn der Navigation
Navigation überspringen
Ende der Navigation
Beginn des Hauptinhaltes
Hauptinhalt überspringen

Behördenwegweiser



Lebenslagen-> Recht und Gesellschaft-> Erben und Vererben-> Erbfolge-> Individuell festgelegte Erb...
Individuell festgelegte Erbfolge 
(Gewillkürte Erbfolge)

Das deutsche Erbrecht kennt zwei Arten der Erbfolge: die gesetzliche Erbfolge und die gewillkürte Erbfolge. Die gesetzliche Erbfolge tritt ein, soweit die Erbfolge nicht durch eine Verfügung von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) geregelt ist.

Liegt ein wirksames Testament beziehungsweise gemeinschaftliches Testament oder ein wirksamer Erbvertrag mit Erbeinsetzung durch den Erblasser vor, wird von einer gewillkürten Erbfolge gesprochen.

Als Erben können Sie jede beliebige Person einsetzen. Ihre Entscheidung müssen Sie nicht begründen.

Wenn Sie die Erbfolge individuell festlegen, müssen Sie die Person des Erben in Ihrer Verfügung von Todes wegen selbst bestimmen. Sie können die Einsetzung eines Erben nicht einem Dritten übertragen.

Nicht zulässig wäre etwa eine Verfügung: "Meine Ehefrau Maria soll entscheiden, ob unser Sohn Peter es verdient, mein Erbe zu werden."

Hinweis: Verteilen Sie in der Verfügung von Todes wegen nur einen Teil Ihres Vermögens unter den Erben, ist für den übrigen Teil die gesetzliche Erbfolge anzuwenden.

Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Justiz

 
Eine Seite zurück  Zur Startseite  
E-Mail  Zu den Favoriten hinzufügen Zur Anmeldung



Aktuelles


Ratsinformationssystem


Moritzburg Information


Amt24


Schloss Moritzburg


Ortsentwicklung

Beginn der Blöcke
Blöcke überspringen
Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
© Gemeinde Moritzburg
Impressum
Datenschutzerklärung
Zum Seitenanfang