Gmeinde Moritzburg
Beginn der Navigation
Navigation überspringen
Ende der Navigation
Beginn des Hauptinhaltes
Hauptinhalt überspringen

Behördenwegweiser



Lebenslagen-> Recht und Gesellschaft-> Erben und Vererben-> Erbfolge
Erbfolge 

Gewiss ist es nicht angenehm, sich mit dem eigenen Tod auseinanderzusetzen. Doch nur, wenn Sie noch zu Lebzeiten Regelungen für Ihren Todesfall treffen, können Sie die Verteilung Ihres Vermögens beeinflussen.

Falls Sie zu Lebzeiten keine Regelungen festlegen, tritt die im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Lebenspartnerschaftsgesetz vorgesehene gesetzliche Erbfolge ein. Diese sieht vor, dass in erster Linie Ehepartner beziehungsweise Lebenspartner und, soweit vorhanden, Kinder erben. Sind keine Nachkommen vorhanden, erben die übrigen Angehörigen je nach Verwandtschaftsgrad.

Die gesetzliche Regelung gewährleistet demnach nicht immer, dass auch diejenigen bedacht werden, die dem Erblasser besonders nahestanden. Mit einem Testament oder einem Erbvertrag können Sie hingegen dafür Sorge tragen, dass Ihr Vermögen oder Teile davon an Personen übergeht, die nicht zum Kreis der gesetzlichen Erben zählen, zum Beispiel den nichtehelichen Lebenspartner (gewillkürte Erbfolge). Sie können damit auch eine Regelung treffen, die etwa nur einen Ihrer gesetzlichen Erben (zum Beispiel nur Ihre Tochter, statt alle Kinder) bedenkt.

Mit der Formulierung Ihres letzten Willens (Verfügung von Todes wegen) können Sie festlegen, an wen und wie Ihr Vermögen nach Ihrem Tod zu verteilen ist. Sie können Erbeinsetzungen vornehmen, Vermächtnisse oder Auflagen anordnen und Testamentsvollstrecker ernennen. Die Erbfolge, die Sie mit Ihrer Verfügung von Todes wegen festlegen, geht der gesetzlichen Erbfolge vor.

Tipp: Lassen Sie sich in einer Rechtsanwalts- oder Notarkanzlei beraten.

Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Justiz


 
Eine Seite zurück  Zur Startseite  
E-Mail  Zu den Favoriten hinzufügen Zur Anmeldung



Aktuelles


Ratsinformationssystem


Moritzburg Information


Amt24


Schloss Moritzburg


Ortsentwicklung

Beginn der Blöcke
Blöcke überspringen
Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
© Gemeinde Moritzburg
Impressum
Datenschutzerklärung
Zum Seitenanfang