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Behördenwegweiser



Lebenslagen-> Recht und Gesellschaft-> Amtliche Beglaubigung von U...-> Apostille (Haager Apostille)
Apostille (Haager Apostille) 

Die Legalisation ist mit einem nicht unerheblichen Zeit- und Kostenaufwand verbunden. Sie ist deshalb durch internationale Verträge teilweise für entbehrlich erklärt worden. Zu diesen Übereinkommen zählt unter anderem das Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (Haager Apostille­übereinkommen). An die Stelle der Legalisation tritt dann als Echtheitsnachweis die Apostille.

Die Apostille wird durch die zuständige innere Behörde des Staates, der die Urkunde ausgestellt hat, erteilt. Eine Beteiligung von dessen Auslandsvertretung in Deutschland ist dann nicht mehr notwendig.

Darüber hinaus existieren auch Übereinkommen mit der Folge der gegenseitigen Anerkennung des jeweiligen Urkundswesens, so dass öffentlich Urkunden ohne weiteres als echt angesehen werden (Belgien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Österreich und Schweiz).

Welche Staaten die "Haager Apostille" anerkennen, können Sie dem Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (Apostille­übereinkommen) entnehmen.

Welche Behörde für die Erteilung einer Apostille zuständig ist, hängt davon ab, welche Behörde die Urkunde ausgestellt hat.
Urkunden des Freistaates Sachsen

Für Urkunden, die von Behörden des Freistaates Sachsen ausgestellt wurden, sind folgende Stellen zuständig:

Hinweis: Die Behörden, die in Sachsen für die Erteilung der Apostille zuständig sind, nehmen auch die Vorbeglaubigung von Urkunden vor, die legalisiert werden müssen.

Urkunden eines anderen Bundeslandes

Die Zuständigkeit in den Bundesländern ist nicht einheitlich geregelt. Erkundigen Sie sich bitte bei der Behörde, die die Urkunde ausgestellt hat, durch wen die Apostille/Vorbeglaubigung erteilt werden kann.

Urkunden einer Bundesbehörde


Freigabevermerk
Bundesministerium des Innern,
Sächsisches Staatsministerium des Innern, 30.07.2013.

 
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1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
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jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
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