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Kriegsopferfürsorge
Kriegsopferfürsorge erhalten gesundheitlich beeinträchtigte Person (sogenannte Beschädigte), wenn sie eine Grundrente beziehen oder einen anerkannten Anspruch auf Heilbehandlung haben.
Kriegsopferfürsorge ergänzt Versorgungsleistungen (zum Beispiel Leistungen der Heil- und Krankenbehandlung oder Rentenzahlungen) durch besondere Hilfen im Einzelfall.
Leistungsberechtigte sind vor allem
- Kriegsbeschädigte und ihre Hinterbliebenen,
- Opfer von Gewalttaten,
- Wehrdienstbeschädigte,
- Zivildienstbeschädigte,
- Opfer staatlichen Unrechts in der DDR,
- Impfgeschädigte
sowie jeweils deren Hinterbliebenen.
WEITERE INFORMATIONEN:
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Kriegsopferfürsorge
Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales -
Kriegsopferfürsorge
Amt24-Verfahrensbeschreibung
Heilbehandlung für Kriegsopfer
Beeinträchtigte Personen (sogenannte Beschädigte) erhalten eine Heilbehandlung für Gesundheitsschäden, die als Folge einer Schädigung anerkannt oder durch eine anerkannte Schädigungsfolge verursacht worden sind. Zweck der Heilbehandlung ist es:
- Gesundheitsstörungen oder durch sie bewirkte Beeinträchtigung der Berufs- oder Erwerbsfähigkeit zu beseitigen oder zu bessern,
- Leiden zu mindern,
- Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, zu überwinden, zu mindern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten,
- körperliche Beschwerden zu beheben
- die Folgen der Schädigung zu erleichtern
- oder eine möglichst umfassende Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen.
Schwerbeschädigter erhalten eine Heilbehandlung auch für Gesundheitsstörungen, die nicht als Folge einer Schädigung anerkannt sind. Dieser umfassende Anspruch gilt jedoch nicht, wenn Sie entsprechende Ansprüche gegenüber einem anderen Sozialversicherungsträger (z.B. Krankenkasse) haben. Einschränkungen gelten u. a. auch, wenn Sie bestimmte Einkommensgrenzen überschreiten.
Des Weiteren können Sie Leistungen der Krankenbehandlung erhalten. Ihr Anspruch auf Krankenbehandlung ist jedoch ausgeschlossen, wenn Sie bereits einen entsprechenden Anspruch gegenüber einem anderen Sozialversicherungsträger (z.B. Krankenkasse) haben. Einschränkungen gelten u.a. auch für bestimmte Einkommensgrenzen.
Leistungen der Heil- und Krankenbehandlung werden grundsätzlich als Sachleistung erbracht.
HINWEIS: Die Heilbehandlung wird in der Regel sofort erbracht. Bestimmte Leistungen (z.B. orthopädische Versorgung, Zahnersatz) sind in einem Bewilligungsverfahren zu prüfen und sollten daher rechtzeitig beantragt werden.
WEITERE INFORMATIONEN:
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Kriegsopferfürsorge
Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales -
Heilbehandlung für Kriegsopfer
Amt24-Verfahrensbeschreibung
Pflegezulage für Kriegsopfer
Als beschädigte Person, die infolge ihrer Schädigung dauerhaft auf fremde Hilfe angewiesen ist um Ihren Tagesablauf zu regeln, gelten Sie als hilflos. Als hilflose beschädigte Person können Sie eine monatliche Pflegezulage beantragen.
Voraussetzungen
Hilflosigkeit
- Hilflos sind Beschädigte, wenn sie für eine Reihe von häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung ihrer persönlichen Existenz im Ablauf eines jeden Tages dauerhaft fremde Hilfe brauchen.
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Diese Voraussetzungen sind auch erfüllt wenn:
- die Hilfe in Form einer Überwachung oder Anleitung erforderlich ist oder
- die Hilfe zwar nicht dauernd geleistet werden muss, jedoch eine ständige Bereitschaft zur Hilfeleistung erforderlich ist.
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Hilflosigkeit wird bei folgenden Krankheiten angenommen:
- bei Blindheit und hochgradiger Sehbehinderung
- Querschnittslähmung und anderen Behinderungen, die auf Dauer und ständig - auch innerhalb des Wohnraums - die Benutzung eines Rollstuhls erfordern
- bei Hirnschäden, Anfallsleiden, geistiger Behinderung und Psychosen, wenn diese Behinderungen allein einen GdS von 100 bedingen
- Verlust von zwei oder mehr Gliedmaßen, ausgenommen Unterschenkel- oder Fußamputation beiderseits
WEITERE INFORMATIONEN:
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Pflegezulage für Kriegsopfer
Amt24-Verfahrensbeschreibung
Sterbegeld für Kriegsopfer
Stirbt ein Beschädigter, erhalten seine Angehörigen ein Sterbegeld.
- Höhe: 3-fache Versorgungsbezüge, die dem Verstorbenen im Sterbemonat zustanden
Die Pflegezulage wird im Sterbemonat maximal nach der Stufe II (bis zu EUR 482,00) geleistet
WEITERE INFORMATIONEN:
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Kriegsopferfürsorge
Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales -
Sterbegeld für Kriegsopfer
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Bestattungsgeld für Kriegsopfer
Stirbt ein Beschädigter oder ein Hinterbliebener, so können Sie als Angehörige ein Bestattungsgeld erhalten, wenn die verstorbene Person zuvor Anspruch auf Rente nach dem Bundesversorgungsgesetz hatte. Das Bestattungsgeld soll dazu dienen, einen Teil der Bestattungskosten zu decken.
WEITERE INFORMATIONEN:
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Bestattungsgeld für Kriegsopfer
Amt24-Verfahrensbeschreibung
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