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Hilfe für Opfer von Gewaltverbrechen
Wenn Sie Opfer einer Straftat, insbesondere eines Gewaltverbrechens geworden sind, so hilft Ihnen die Polizei, die stets Ihre erste Anlaufstelle sein sollte, wenn Ihnen Gewalt angetan wurde. In jeder Polizeidienststelle erhalten Sie Kontaktadressen von Ansprechpartnern der Hilfsorganisationen. Die Polizeibeamten werden Sie auch über Ihre Rechte und Pflichten als Opfer und zugleich als Zeuge einer Straftat aufklären.
- Entschädigung für Opfer von Gewalttaten beantragen
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Täter-Opfer-Ausgleich
Amt24-Verfahrensbeschreibungen
Allgemeine Hilfsangebote für Opfer
Der Weiße Ring unterhält in fast jedem Landkreis Betreuungs- und Unterstützungsangebote für Kriminalitätsopfer.
Die Opferhilfe Sachsen betreibt Beratungsstellen in vielen sächsischen Städten, die insbesondere folgende Hilfe bieten:
- erste stabilisierende Krisenintervention
- Beratung, Betreuung und Begleitung – auch für Opfer von Sexualdelikten und ihre Angehörigen
- Zeugenbegleitung für Opfer von Straftaten und deren Angehörigen
Spezielle Hilfsangebote für Opfer von Straftaten häuslicher Gewalt
- In Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen können Frauen und ihre Kinder, die von häuslicher Gewalt bedroht sind (oft auch in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch) Zuflucht finden.
- In den Interventions- und Koordinierungsstellen gegen häusliche Gewalt finden Betroffene auf den Einzelfall bezogene Hilfen wie Beratung zum Gewaltschutzgesetz, Unterstützung bei der Antragstellung sowie Begleitung bei Gericht und weiteren Behördengängen.
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Die Mitarbeiter der Interventions- und Koordinierungsstellen arbeiten eng mit der Polizei und weiteren Partnern der Anti-Gewalt-Arbeit zusammen. Derzeit gibt es fünf solcher Stellen in Sachsen, deren Einzugsgebiete den Zuständigkeitsbereichen der Polizeidirektionen im Freistaat Sachsen entsprechen.
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Standortverteilung von Schutz- und Beratungseinrichtungen bei häuslicher Gewalt
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz
Informationsmaterial
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Häusliche Gewalt ist keine Privatsache
Die regional bezogenen Informationsblätter des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz klären auf, wie sich Betroffene gegen häusliche Gewalt zur Wehr setzen können. -
Polizeilicher Opferschutz, Informationen für Betroffene
Broschüre der Polizei Sachsen -
Opferhilfe
Die Broschüre des Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Europa gibt einen Überblick über die Opferhilfeeinrichtungen im Freistaat. Außerdem werden Zweck und Nutzen von moderierten Ausgleichsgesprächen im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs erläutert. -
Opferinformationen – Mehr Wissen für Ihre Sicherheit
Portal der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes mit umfangreichen ergänzenden Informationen über die Rechte von Opfern, den Schutz von Opferzeugen, den Verlauf eines Ermittlungs- und Strafverfahrens, das Thema Schadenersatz/Schmerzensgeld sowie weitere Hinweise zu Hilfe-Einrichtungen, Beratungsstellen und Literatur zu diesem Thema. -
Ich habe Rechte
Die Publikation des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz wendet sich an Jungen und Mädchen, die Opfer einer Straftat geworden sind. In dem Heft kann man nachlsen, was nach einer Strafanzeige geschieht. Beispiele zeigen, wo Vertrauen missbraucht und (sexuelle) Gewalt ausgeübt werden kann. Es kommen drei Mädchen zu Wort, die selbst Opfer von Straftaten geworden sind und bereit waren, über ihre Erfahrungen zu berichten. -
Mehr Schutz bei häuslicher Gewalt
Umfangreiche Broschüre, mit Informationen zur Rechtslage und zu Hilfsangeboten für Opfer von Straftaten im Rahmen von häuslicher Gewalt. Herausgeber sind das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
Lesen Sie weiter:
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Justiz, Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz, Sächsisches Staatsministerium des Innern. 23.09.2014
- Leistungen für Kriegsopfer
Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) - Leistungen für Opfer von DDR-Unrecht