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Lebenslagen-> Notlagen und Opferhilfe-> Opferhilfe
Opferhilfe 

Hilfe für Opfer von Gewaltverbrechen

Wenn Sie Opfer einer Straftat, insbesondere eines Gewaltverbrechens geworden sind, so hilft Ihnen die Polizei, die stets Ihre erste Anlaufstelle sein sollte, wenn Ihnen Gewalt angetan wurde. In jeder Polizeidienststelle erhalten Sie Kontaktadressen von Ansprechpartnern der Hilfsorganisationen. Die Polizeibeamten werden Sie auch über Ihre Rechte und Pflichten als Opfer und zugleich als Zeuge einer Straftat aufklären.

Allgemeine Hilfsangebote für Opfer

Der Weiße Ring unterhält in fast jedem Landkreis Betreuungs- und Unterstützungsangebote für Kriminalitätsopfer.

Die Opferhilfe Sachsen betreibt Beratungsstellen in vielen sächsischen Städten, die insbesondere folgende Hilfe bieten:

  • erste stabilisierende Krisenintervention
  • Beratung, Betreuung und Begleitung – auch für Opfer von Sexualdelikten und ihre Angehörigen
  • Zeugenbegleitung für Opfer von Straftaten und deren Angehörigen

Spezielle Hilfsangebote für Opfer von Straftaten häuslicher Gewalt

  • In Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen können Frauen und ihre Kinder, die von häuslicher Gewalt bedroht sind (oft auch in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch) Zuflucht finden.
  • In den Interventions- und Koordinierungsstellen gegen häusliche Gewalt finden Betroffene auf den Einzelfall bezogene Hilfen wie Beratung zum Gewaltschutzgesetz, Unterstützung bei der Antragstellung sowie Begleitung bei Gericht und weiteren Behördengängen.
    Die Mitarbeiter der Interventions- und Koordinierungsstellen arbeiten eng mit der Polizei und weiteren Partnern der Anti-Gewalt-Arbeit zusammen. Derzeit gibt es fünf solcher Stellen in Sachsen, deren Einzugsgebiete den Zuständigkeitsbereichen der Polizeidirektionen im Freistaat Sachsen entsprechen.

Informationsmaterial

  • Häusliche Gewalt ist keine Privatsache
    Die regional bezogenen Informationsblätter des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz klären auf, wie sich Betroffene gegen häusliche Gewalt zur Wehr setzen können.
  • Polizeilicher Opferschutz, Informationen für Betroffene
    Broschüre der Polizei Sachsen
  • Opferhilfe
    Die Broschüre des Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Europa gibt einen Überblick über die Opferhilfeeinrichtungen im Freistaat. Außerdem werden Zweck und Nutzen von moderierten Ausgleichsgesprächen im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs erläutert.
  • Opferinformationen – Mehr Wissen für Ihre Sicherheit
    Portal der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes mit umfangreichen ergänzenden Informationen über die Rechte von Opfern, den Schutz von Opferzeugen, den Verlauf eines Ermittlungs- und Strafverfahrens, das Thema Schadenersatz/Schmerzensgeld sowie weitere Hinweise zu Hilfe-Einrichtungen, Beratungsstellen und Literatur zu diesem Thema.
  • Ich habe Rechte
    Die Publikation des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz wendet sich an Jungen und Mädchen, die Opfer einer Straftat geworden sind. In dem Heft kann man nachlsen, was nach einer Strafanzeige geschieht. Beispiele zeigen, wo Vertrauen missbraucht und (sexuelle) Gewalt ausgeübt werden kann. Es kommen drei Mädchen zu Wort, die selbst Opfer von Straftaten geworden sind und bereit waren, über ihre Erfahrungen zu berichten.
  • Mehr Schutz bei häuslicher Gewalt
    Umfangreiche Broschüre, mit Informationen zur Rechtslage und zu Hilfsangeboten für Opfer von Straftaten im Rahmen von häuslicher Gewalt. Herausgeber sind das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
Tipp: Soweit verfügbar, können Sie in der Broschürendatenbank auch die Druckexemplare online bestellen. Die Broschüren liegen zudem bei allen Gerichten und Staatsanwaltschaften im Freistaat Sachsen aus.

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Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium der Justiz, Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz, Sächsisches Staatsministerium des Innern. 23.09.2014


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Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
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