Lebenslagen-> Notlagen und Opferhilfe-> Notfall, Notruf- und Servic...-> Verkehrsunfall (110), Auto-...
Verkehrsunfall
Gibt es Verletzte, leisten Sie immer zuerst Erste Hilfe und rufen dann den Rettungsdienst 112.
Achten Sie darauf, dass Sie und andere sich nicht in Gefahr begeben – Eigensicherung und Lebensrettung gehen immer vor!
- bringen Sie sich in Sicherheit und sichern Sie die Unfallstelle ab
- bergen Sie Verletzte und leisten Sie Erste Hilfe
- alarmieren Sie die Polizei (110) oder den Rettungsdienst (112)
- betreuen Sie Betroffene
- sprechen Sie umstehende Menschen um Mithilfe an
-
Checkliste: Medizinischer Notfall. Was tun?
Amt24-Informationen
Die Polizei nimmt den Unfall auf, Sie erhalten eine Unfallmitteilung mit Unfallnummer und Kontaktdaten der Unfallbeteiligten als Nachweis für Ihre Versicherung.
Mehr zum Thema:-
Verkehrsunfall
Polizei Sachsen
Leichter Unfall (geringfügiger Sachschaden)
Fahren Sie unverzüglich beiseite, um andere Verkehrsteilnehmer nicht unnötig zu behindern! Sichern Sie die Gefahrenstelle.
Von einem Anruf bei der Polizei können Sie absehen, wenn der Unfallhergang eindeutig ist und sich alle Beteiligten einig sind. In diesem Fall sollten Sie jedoch daran denken, eigenständig Beweise zu sichern beziehungsweise den Unfall zu dokumentieren, etwa mit Fotos und / oder einem Unfallbericht (Vordrucke erhalten Sie unter anderem bei den Versicherungsunternehmen oder Automobilclubs).
Schadensregulierung
Zur schnellen Schadenregulierung sollten Sie sich die persönlichen Daten der oder des Unfallbeteiligten und eventueller Zeugen notieren.
- amtliches Kennzeichen der Fahrzeuge
- Versicherungen der Unfallfahrzeuge
- Namen und Anschriften der beteiligten Fahrer / Fahrzeughalter
- Unfallort und Unfallzeit
- Unfallhergang
Innerhalb Deutschlands und der EU können Sie dafür den "EU-Unfallbericht" zur Hilfe nehmen. Sind die Versicherungspapiere am Unfallort nicht zur Hand, haben Sie die Möglichkeit, Angaben zum Versicherer nachträglich beim gebührenfreien "Zentralruf der Autoversicherer" zu erfragen unter:
- Tel.: 0800 25 026 00
- Tel.: +49 40 300 330 300 aus anderen EU-Staaten
- Zentralruf der Autoversicherer
-
Anfrage zur gegnerischen Versicherung
GDV-Servicecenter der Autoversicherer -
Europäischer Verkehrsunfallbericht [PDF]
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft -
Kfz-Versicherungen
Amt24-Informationen
-
Was kann ich tun? Informationen für Opfer schwerer Verkehrsunfälle und deren Angehörigen
Broschüre der Polizei Nordrhein-Westfalen -
Rechtstipps zum Verkehrsunfall
Broschüre des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa
Autopanne
Sie fahren auf der Autobahn oder Landstraße – plötzlich geht der Motor aus. Bewahren Sie in solch einer Situation Ruhe! Gefährden Sie niemals durch unüberlegtes Handeln sich selbst und andere!
Checkliste: Gefahrenstelle sichern
- Abstand zur Gefahrenstelle (Richtwerte):
- Stadt – 50 Meter
- Landstraße – 100 Meter
- Schnellstraßen – 150 bis 200 Meter
- Im Zweifel vor Kurven und Bergkuppen:
- Warnblinkanlage einschalten
- Wenn möglich: Fahrzeug an den Straßenrand steuern
- Motor abstellen
- Erst auf andere Fahrzeuge achten (Rückspiegel!), dann aussteigen (Mitfahrer auf der zur Fahrbahn abgewandten Seite).
- Reflektierende Warnweste anlegen, Gefahrenstelle sichern
- Warndreieck(e) aufstellen
- Von der Fahrbahn hinter die Leitplanke oder in sicheren Abstand von der Straße begeben
- bei einer Mobilitätsgarantie Ihres Fahrzeugherstellers,
- bei Mitgliedschaft Ihres eigenen Automobilclubs,
- falls ein Schutzbrief vorhanden ist, Ihrer Versicherung oder
- des gebührenfreien Handy-Notrufs unter der 0800 6683 663.
- Tel.: 0800 6683 663
Pannenhilfe / Handy-Notruf
Falls Sie den Fehler am Auto nicht selbst beheben können, rufen Sie Hilfe über die Notrufnummern:
Haben Sie kein Mobiltelefon zur Hand, erreichen Sie über die Notrufsäule die nächste Straßenmeisterei. Den Weg zur nächsten Säule weist der schwarze Pfeil auf dem Leitpfosten am Straßenrand.
Handy-Notruf
Falls Sie keine Notfallnummern auffinden können, steht Ihnen als letzter Ausweg noch der Handy-Notruf zur Verfügung unter
Dieser Service ist rund um die Uhr gebührenfrei erreichbar, die Mitarbeiter verbinden Sie mit der Straßenmeisterei, einem Abschleppdienst oder einer Autowerkstatt.
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern. 22.01.2015