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Behördenwegweiser



Lebenslagen-> Notlagen und Opferhilfe-> Notfall, Notruf- und Servic...-> Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrigkeiten 

In Notfällen oder Gefahrensituationen rufen Sie immer die Polizei unter Notruf 110
Eine solche Situation liegt beispielsweise vor, wenn Sie oder andere Personen
  • in Gefahr für Leib und Leben geraten sind
  • Opfer oder Zeuge einer Straftat wurden
  • dringende Fahndungshinweise geben können
  • verdächtige Wahrnehmungen gemacht haben

Handelt es sich allerdings nicht um eine Gefahren- oder Notsituation, sondern zum Beispiel um einen leichteren Verkehrsunfall oder Sachbeschädigung, ohne dass Gefahr in Verzug wäre, rufen Sie Ihre örtliche Polizeidienststelle an. Wenn nötig, können Sie dort auch Strafanzeige erstatten.

Die Rufnummern aller sächsischen Polizeidienststellen finden Sie auf der Internetseite der Polizei Sachsen über eine Suchfunktion.

Mehr zum Thema:

Strafanzeige und "Online-Wache"

Strafanzeige können Sie auch via Internet über die "Online-Wache" der Polizei stellen. Allerdings ist sie nicht dafür vorgesehen, dass Sie einen Notfall melden.

Auch bei der Online-Anzeige sind Sie als Anzeige Erstattende(r) zugleich Zeuge im Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren. Das heißt, Sie können im Rahmen der Ermittlung vorgeladen werden, um etwa zum Vorfall eine Aussage abzugeben.

Weitere Informationen:

Hinweis: Bei Anliegen zu Themen wie Fundsachen, Lärmschutz, Führungszeugnis oder Melde- und Passwesen ist nicht die Polizei, sondern Ihre Gemeinde-, Stadt- oder Landkreisverwaltung zuständig.

Polizeiliche Beratungsstellen

Bei den polizeilichen Beratungsstellen erhalten Sie kostenlos verhaltensorientierte und sicherungstechnische Hinweise. Neben Privatpersonen haben auch Vereine, Industrie- und Gewerbeeinrichtungen, kommunale Institutionen, Behörden und Ämter im Freistaat Sachsen die Möglichkeit, dieses Angebot wahrzunehmen.

Das Leistungsangebot umfasst unter anderem:

  • die sicherungstechnische Beratung bei Miet- oder Gewerbeobjekten,
  • den Diebstahlschutz von Fahrzeugen,
  • die Aufbewahrung von Waffen und Munition und
  • die verhaltensorientierte Beratung durch Vermittlung spezieller Verhaltensregeln zum Schutz vor Straftaten wie Raub, Taschendiebstahl, Trickdiebstahl und Betrug.

Die Beratungen finden nach Terminvereinbarung meist in den polizeilichen Beratungsstellen statt. Möglich ist auch eine Beratung bei Ihnen vor Ort.


Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 22.01.2015


 
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Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
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