Lebenslagen-> Notlagen und Opferhilfe-> Notfall, Notruf- und Servic...-> Ordnungswidrigkeiten
Eine solche Situation liegt beispielsweise vor, wenn Sie oder andere Personen
- in Gefahr für Leib und Leben geraten sind
- Opfer oder Zeuge einer Straftat wurden
- dringende Fahndungshinweise geben können
- verdächtige Wahrnehmungen gemacht haben
Handelt es sich allerdings nicht um eine Gefahren- oder Notsituation, sondern zum Beispiel um einen leichteren Verkehrsunfall oder Sachbeschädigung, ohne dass Gefahr in Verzug wäre, rufen Sie Ihre örtliche Polizeidienststelle an. Wenn nötig, können Sie dort auch Strafanzeige erstatten.
Die Rufnummern aller sächsischen Polizeidienststellen finden Sie auf der Internetseite der Polizei Sachsen über eine Suchfunktion.
- Anzeige einer Lärmbelästigung
- Erstattung einer Anzeige
Amt24-Verfahrensbeschreibungen
- Was tun bei … (Rat und erste Hilfe für Betroffene)
Polizei Sachsen
Strafanzeige und "Online-Wache"
Strafanzeige können Sie auch via Internet über die "Online-Wache" der Polizei stellen. Allerdings ist sie nicht dafür vorgesehen, dass Sie einen Notfall melden.
Auch bei der Online-Anzeige sind Sie als Anzeige Erstattende(r) zugleich Zeuge im Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren. Das heißt, Sie können im Rahmen der Ermittlung vorgeladen werden, um etwa zum Vorfall eine Aussage abzugeben.
Weitere Informationen:
- Online-Wache
Sächsisches Staatsministerium des Innern
- Fundsachen, Verlustanzeige und Nachfrage
- Führungszeugnis beantragen
- Kartensperrung bei Verlust oder Diebstahl
Amt24-Verfahrensbeschreibungen - Meldepflicht bei einem Umzug
Amt24-Informationen
Polizeiliche Beratungsstellen
Bei den polizeilichen Beratungsstellen erhalten Sie kostenlos verhaltensorientierte und sicherungstechnische Hinweise. Neben Privatpersonen haben auch Vereine, Industrie- und Gewerbeeinrichtungen, kommunale Institutionen, Behörden und Ämter im Freistaat Sachsen die Möglichkeit, dieses Angebot wahrzunehmen.
Das Leistungsangebot umfasst unter anderem:
- die sicherungstechnische Beratung bei Miet- oder Gewerbeobjekten,
- den Diebstahlschutz von Fahrzeugen,
- die Aufbewahrung von Waffen und Munition und
- die verhaltensorientierte Beratung durch Vermittlung spezieller Verhaltensregeln zum Schutz vor Straftaten wie Raub, Taschendiebstahl, Trickdiebstahl und Betrug.
Die Beratungen finden nach Terminvereinbarung meist in den polizeilichen Beratungsstellen statt. Möglich ist auch eine Beratung bei Ihnen vor Ort.
- Anschriften der Beratungsstellen
Polizei Sachsen
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 22.01.2015