Lebenslagen-> Notlagen und Opferhilfe-> Notfall, Notruf- und Servic...-> Gewalttaten (110)
Sollten Sie Opfer einer Straftat, insbesondere eines Gewaltverbrechens werden, so hilft Ihnen die Polizei, die stets Ihre erste Anlaufstelle sein sollte, wenn Ihnen Gewalt angetan wurde. Rufen Sie im Notfall oder in Gefahrensituationen immer die Polizei unter Notruf 110.
In jeder Polizeidienststelle erhalten Sie Kontaktadressen von Ansprechpartnern der Hilfsorganisationen. Die Polizeibeamten werden Sie auch über Ihre Rechte und Pflichten als Opfer und zugleich als Zeuge einer Straftat aufklären.
Neben der direkten Hilfe durch die Polizei gibt es auch Beratungsstellen, die sich für die Nachsorge bei Gewalttaten und körperlichen Übergriffen einsetzen.
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116 006
Weißer Ring – Hilfetelefon für Kriminalitätsopfer -
0800 22 55 530
Telefonische Anlaufstelle für Opfer sexuellen Kindesmissbrauchs -
08000 116016
Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
Opfer häuslicher Gewalt
In Sachsen finden Opfer von häuslicher Gewalt direkte Hilfe vor Ort in den Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen oder in den sieben Interventions- und Koordinierungsstellen gegen häusliche Gewalt in Sachsen. Der Weiße Ring unterhält in fast jedem Landkreis Betreuungs- und Unterstützungsangebote für Kriminalitätsopfer, zudem ist in vielen Städten die Opferhilfe Sachsen Anlaufstelle für die erste stabilisierende Krisenintervention und die Begleitung von Opfern und Zeugen.
Was im Notfall zu tun ist, welche Rechte, Beratungs- und Hilfsmöglichkeiten Opfer von Gewalt haben, welche gesetzlichen Handhabe es zum Schutz vor häuslicher Gewalt gibt, lesen Sie in der Amt24-Lebenslage "Familie in Not" und den zugehörigen Verfahrensbeschreibungen.
- Häusliche Gewalt unter Erwachsenen
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Wenn Kinder Opfer häuslicher Gewalt werden
Amt24-Informationen
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern. 22.01.2015