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Notrufe bei Lebensgefahr (110, 112) 

EU-weit gelten die einheitlichen Notrufnummern
    110 und 112
Die Notrufnummern 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr, Rettungsdienst und Notarzt) sind die wichtigesten Notrufnummern.

Ob zuhause, am Arbeitsplatz oder im Straßenverkehr, Sie können jederzeit in die Lage kommen, in einem Notfall helfen zu müssen. Denn Erste Hilfe ist in Deutschland gesetzliche Pflicht. Um dieser Pflicht nachkommen zu können, erhalten Sie im Folgenden die wichtigsten Informationen über Notruf und Erste Hilfe.

Der Notruf

Um keine wichtigen Informationen zu vergessen und sich mental besser vorzubereiten, wenn Sie einen Unfall oder sonstigen Notfall melden, achten Sie vorab auf folgende Fragen:

  • Wo ist der Notfall passiert (z. B. genaue Adresse, Stockwerk, Wohnungsnummer, gibt es eine Besonderheit bei der Anfahrt zum Unfallort etc.)? Je genauer die Ortsangabe, desto besser für die Rettungskräfte.
  • Was ist passiert?
  • Wie viele Personen sind betroffen?
  • Welche Verletzungen haben die Betroffenen?

Warten Sie auf Rückfragen durch die Rettungsleitstelle!

Die Fragen werden auch aktiv von der Rettungsleitstelle an Sie gestellt, Sie müssen sich diese nicht zwingend merken.

Beenden Sie niemals von sich aus das Gespräch! Legen Sie erst auf, nachdem die Rettungsleitstelle das Gespräch beendet hat. Nur so ist sichergestellt, dass die Leitstelle auch tatsächlich alle benötigten Informationen bekommen hat, um bestmöglich helfen zu können.

Mehr zum Thema:

Erste Hilfe

  • Atemstillstand
  • Herz-Kreislaufstillstand
  • Schock
  • starke Blutungen
  • starke Verbrennungen

sind lebensbedrohlich! Erste Hilfe ist dann meist lebensentscheidend.

Wie wird ein Mensch im medizinischen Notfall optimal versorgt? Die Glieder der "Rettungskette" sind:

  • Sofortmaßnahmen
  • Weitere Maßnahmen
  • Rettungsdienst
  • Krankenhaus

Als Ersthelfer sind Sie das wichtigste Glied in dieser Rettungskette!

Details:
Tipp! Sie sollten unbedingt über Grundkenntnisse lebensrettender Maßnahmen verfügen und diese regelmäßig auffrischen. Organisationen wie das Deutsche Rote Kreuz (DRK), der Arbeiter Samariter Bund (ASB), die Johanniter oder Malteser bieten regelmäßig Lehrgänge an.

Notruf-Fax für gehörlose, hör- und sprechbehinderte Bürger

Das Notruf-Fax ist nur für Menschen gedacht, die sich aufgrund einer Behinderung nicht oder nur eingeschränkt über Sprache verständlich machen können. Das Notruf-Fax ist ein neutrales Dokument für Polizei, Feuerwehr und Notarzt, Betroffene müssen es entsprechend ausfüllen und an den jeweiligen Fax-Notruf senden.

Achtung! Das hier beschriebene Notruf-Fax gilt nur für gehörlose und hörbehinderte Bürger im Freistaat Sachsen. Sollten Sie in einem anderen Bundesland wohnen, benutzen Sie die dortigen Notruf-Faxe. Eine allgemeine Notfall-Telefax-Vorlage in Deutsch und anderen europäischen Sprachen hält der Deutsche Schwerhörigenbund im Internet zum Abruf bereit:
Mehr zum Thema:
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 13.08.2014

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Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
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