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Welche Vorkehrungen treffe ich für den Notfall?
Lebensmittel und Notgepäck
Was Sie immer im Haus vorrätig haben sollten:
- Taschenlampe, Kerzen, Feuerzeug, Streichhölzer
- batteriebetriebenes Radio
- Mobiltelefon
- Medikamentenvorrat (Ihre eigenen ärztlich verordneten Medikamente, Schmerztabletten, Beruhigungsmittel)
- handelsüblicher Verbandskasten
- Trinkwasser
- Campingkocher
- Lebensmittelkonserven
- Müllbeutel, Toilettenpapier
Achten Sie darauf, dass die Batterien und Akkus der elektrischen Geräte geladen sind! Legen Sie sich eine Liste mit Notrufnummern und Informationsquellen an.
Was kommt ins Notfallgepäck?
- Schlafsack, Decke, warme Kleidung, feste Schuhe
- Taschenlampe
- Regenbekleidung, Gummistiefel (bei Sturm und Überschwemmung)
- Wechselwäsche
- Essgeschirr, Besteck
- Trinkwasser, eventuell Thermoskanne mit Becher
- Arbeitshandschuhe
Besprechen Sie mögliche Notfälle mit den Personen, die in Ihrem Haushalt leben, um auf Gefahren vorbereitet zu sein.
MEHR ZU DIESEM THEMA:
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Was sie im Vorfeld tun können
www.naturgefahren.sachsen.de
Dokumente und Hausrat
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Wichtige Dokumente müssen im Notfall sofort greifbar sein, dazu gehören:
- Geburts- und Heiratsurkunden
- Verträge (Bank, Versicherungen, Mietvertrag…)
- Wertpapiere, Rentenzahlungs- und Einkommensbelege
- Zeugnisse
- Notar- und Grundbucheinträge
- Fahrzeugpapiere
- Deponieren Sie Kopien dieser Dokumente bei Vertrauenspersonen wie guten Freunden oder Verwandten (möglichst nicht in der Nachbarschaft, da diese auch betroffen sein könnte). Lagern Sie kleine Wertgegenstände wie Uhren oder Schmuck so, dass Sie diese im Notfall schnell greifen können.
- Stellen Sie in hochwassergefährdeten Gebieten keine hochwertigen Gegenstände wie Klavier, Hightech-Geräte oder teure Antikmöbel in Erdgeschoss, Souterrain oder Keller auf.
- Parken Sie Ihr Auto bei Hochwasserwarnung ordnungsgemäß in überflutungssicheren Gebieten. Achten Sie unbedingt darauf, dass Ihr Auto keine Rettungs- und Verkehrswege blockiert. Sie riskieren Schäden am Fahrzeug durch eine Noträumung, Ordnungsstrafen und sogar Schadenersatzansprüche.
MEHR ZU DIESEM THEMA:
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Für den Notfall vorgesorgt
Broschüre des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern. 20.12.2012