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Lebenslagen-> Notlagen und Opferhilfe-> Hochwasser, Sturm und Hagel...-> Wie schütze ich Haus und Wo...
Wie schütze ich Haus und Wohnung? 

Mit Versicherungen können Sie gegen den finanziellen Verlust vorsorgen. Doch wenn Sie die richtigen Maßnahmen zur praktischen Vorsorge treffen, können Sie Schaden von Ihrem Haus und Besitz abhalten oder zumindest deutlich verringern und im akuten Notfall sogar sich und andere retten.

Wenn etwas passiert, wird die Versicherung Sie möglicherweise auch fragen, wie Sie versucht haben, den Schaden zu vermeiden oder zu vermindern. Denn laut Vertrag sind Sie dazu verpflichtet ("Schadensminderungspflicht").

Blitzschlag

  • Standard sollte der Blitzschutz eines Hauses mit Fangleitungen, Ableitern, Erdern und Potenzialausgleich sein.
  • Zusätzlich sollten Sie teure Geräte mit Überspannungsschutz-Steckdosen ausstatten.

Sturm

  • Sprechen Sie bei Neubauten und Sanierungen mit Architekten über sichere Dachkonstruktionen – mit voranschreitendem Klimawandel werden Stürme häufiger und heftiger.
  • Achten Sie auf gute Verankerungen von Dachrinnen, Fallrohren, Antennen und Solaranlagen.

ACHTUNG!

Als Hausbesitzer haben Sie eine gesetzliche Verkehrssicherungspflicht, das heißt Sie müssen dafür sorgen, dass Ihr Besitz andere Menschen nicht in Gefahr bringt.

Überprüfen Sie also regelmäßig Dach, Antennen, Bäume etc. auf Ihrem Grundstück auf Sturmsicherheit. Beauftragen Sie damit am besten einen Fachmann. Wenn ein umstürzender Baum bei Sturm Schaden am Besitz anderer verursacht und sich herausstellt, der Baum war morsch, sind Sie für den Schaden haftbar.

Hochwasser

  • Prüfen Sie vor dem Erwerb eines Grundstückes die Hochwasser-Risikogruppe.
  • Rückstauklappen sorgen dafür, dass Wasser nicht beispielsweise durch Bodenabflüsse oder Waschbecken ins Haus steigt.
  • Rüsten Sie ihr Haus je nach Bedarf mit einer Wasserpumpe aus.
  • Versehen Sie Ihr Haus mit einem höher gelegten Eingang.
  • Verwenden Sie wasserfeste Baumaterialien und fliesen Sie die Böden in Keller und Erdgeschoss.
  • Installieren Sie Heizanlagen und Sicherungskästen hoch über dem Boden oder in oberen Stockwerken.
  • Verzichten Sie in Hochwassergebieten auf Ölheizanlagen.

WEITERE INFORMATIONEN:

Erdbeben und Erdrutsch

Sprechen Sie bei Neubauten in gefährdeten Gebieten und Hanglagen mit Ihrem Architekten über die Gefahr durch Erdbeben oder Erdrutsch und berücksichtigen Sie die möglichen Vorkehrungen.

Schnee

Achten Sie bei der Konstruktion Ihres Daches darauf, dass die DIN 1055-5 eingehalten ist. Sie legt für verschiedene Dachkonstruktionen (Schrägdach, Flachdach, Pultdach, Tonnendach) fest, wie stabil diese konstruiert sein müssen. Dabei spielt auch das regionale Schneerisiko eine Rolle.

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Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei. 20.01.2014

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Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
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