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Änderung des Grundbuchs 

Abhängig davon, wie die Übertragung des Unternehmens hinsichtlich des Betriebsgrundstücks organisiert wurde, besteht möglicherweise auch eine Pflicht zur Änderung von Grundbucheinträgen. Neben der Auskunft über die Eigentumsverhältnisse an einem Grundstück enthält das Grundbuch auch Angaben zu Belastungen wie Grundschulden und Hypotheken. Daher müssen in das Grundbuch folgende Vorgänge eingetragen werden:

  • Änderung des Eigentümers
  • Vormerkungen
  • Bestellung und Löschung einer Hypothek
  • Bestellung und Löschung von Grundschulden

Der Kaufvertrag über ein Grundstück muss notariell beurkundet werden. Der rechtsgeschäftliche Erwerb des Eigentums an einem Grundstück setzt des Weiteren zwingend auch die Eintragung des neuen Eigentümers in das Grundbuch voraus. Erst mit der Auflassung und der Eintragung ins Grundbuch geht das Eigentum am Grundstück über.


Für die Grundbucheintragung wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts benötigt. Dafür muss der Notar zunächst den Grundstückskauf beim Finanzamt anzeigen. Daraufhin erhält der neue Grundstücksbesitzer einen Bescheid über die Höhe der Grunderwerbsteuer. Als Bescheinigung über die Zahlung der Grunderwerbsteuer wird dann eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt. Am Ende der Kaufabwicklung steht schließlich die Eintragung ins Grundbuch.


DETAILS:


Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei. 20.01.2014

 
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Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
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jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
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