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Lebenslagen-> Gewerbe und Wirtschaft-> Unternehmensnachfolge-> An- und Abmeldungen-> Steuerliche Hinweise
Steuerliche Hinweise 

In Bezug auf die steuerlichen Pflichten steht die Unternehmens­nachfolge einer Unternehmensgründung gleich. So gilt insbesondere die gesetzliche Anzeigepflicht über eine Betriebseröffnung auch im Falle der Gesamt- (insbesondere im Erbfall) und der Einzelrechtsnachfolge (insbesondere beim Kauf eines Unternehmens).Auch bei der Unternehmensnachfolge wird durch den Übernehmer daher mit der Anmeldung des Gewerbes bei der Gemeinde oder Stadt die grundsätzliche steuerliche Meldepflicht erfüllt.

Die Gemeinde oder Stadt informiert das Finanzamt über die bei ihr angezeigte Unternehmensnachfolge. Dieses setzt sich wiederum mit dem neuen Inhaber des Unternehmens in Verbindung, um zu prüfen, welche Steuererklärungen künftig abzugeben und ob Steuervorauszahlungen festzusetzen sind.

Handelt es sich bei dem Unternehmen um einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, ist die Betriebsübernahme ebenfalls bei der Kommune anzuzeigen. Wird eine freiberufliche Tätigkeit auf einen neuen Inhaber übertragen, besteht die steuerliche Meldepflicht nicht gegenüber der Kommune, sondern unmittelbar gegenüber dem Finanzamt.

Der übergebende Unternehmer ist ebenfalls steuerlich verpflichtet, die Unternehmensaufgabe anzuzeigen. Für den Adressaten der Anzeige gilt das Gleiche wie oben, das heißt, dass Gewerbetreibende sowie Land- und Forstwirte die Anzeige gegenüber der Gemeinde oder Stadt abzugeben haben und Freiberufler unmittelbar gegenüber dem Finanzamt.

Es wird empfohlen, sich bereits frühzeitig mit dem Finanzamt und gegebenenfalls einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe in Verbindung zu setzen, um Verzögerungen bei den steuerlichen Angelegenheiten, insbesondere auch Verstöße gegen die steuerlichen Pflichten, und damit eventuell auch den betrieblichen Abläufen zu verhindern.

Mehr zum Thema:


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen

 
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1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
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jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
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