Gmeinde Moritzburg
Beginn der Navigation
Navigation überspringen
Ende der Navigation
Beginn des Hauptinhaltes
Hauptinhalt überspringen

Behördenwegweiser



Lebenslagen-> Gewerbe und Wirtschaft-> Unternehmensnachfolge-> An- und Abmeldungen-> Gewerberechtliche Pflichten
Gewerberechtliche Pflichten 

Wird durch die Unternehmensnachfolge ein Einzelunternehmen übertragen, muss das Gewerbe vom bisherigen Inhaber abgemeldet werden.

Ist eine Personengesellschaft (Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Offene Handelsgesellschaft (OHG), Partnerschaftsgesellschaft (PartG), Kommanditgesellschaft (KG), GmbH & Co. KG) Gegenstand der Übertragung, muss das Gewerbe von jedem bisherigen geschäftsführenden Gesellschafter einzeln abgemeldet werden.

Ist der nachfolgende Eigentümer ein Einzelunternehmer, muss er das Gewerbe anschließend unter seinen Namen wieder anmelden. Handelt es sich um eine Personengesellschaft, müssen die geschäftsführenden Gesellschafter einzeln unter ihrem Namen das Gewerbe wieder anmelden.

Dadurch ist die Behörde in der Lage, die persönlichen Voraussetzungen des beziehungsweise der Gewerbetreibenden überprüfen zu können.

Wird eine Kapitalgesellschaft, also eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), eine Haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) oder eine Aktiengesellschaft (AG) übertragen, ist hingegen keine Abmeldung erforderlich. Hier wird in der Regel im Gesellschaftsvertrag beziehungsweise in der Satzung der neue Geschäftsführer (GmbH) oder die Änderung im Vorstand / Aufsichtsrat (AG) vereinbart und notariell beurkundet. Bei erlaubnispflichtigen Gewerben (zum Beispiel Maklern) muss diese Änderung der jeweiligen Erlaubnisbehörde mitgeteilt werden. Die Behörde überprüft dann, ob die nach dem jeweiligen Spezialrecht (zum Beispiel § 34 c GewO) notwendige persönliche Zuverlässigkeit auch weiterhin gewährleistet ist.

Verwandtes Thema:


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 10.01.2014

 
Eine Seite zurück  Zur Startseite  
E-Mail  Zu den Favoriten hinzufügen Zur Anmeldung



Aktuelles


Ratsinformationssystem


Moritzburg Information


Amt24


Schloss Moritzburg


Ortsentwicklung

Beginn der Blöcke
Blöcke überspringen
Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
© Gemeinde Moritzburg
Impressum
Datenschutzerklärung
Zum Seitenanfang