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Sonderformen des Insolvenzverfahrens 

Um das Insolvenzverfahren an unterschiedliche Bedingungen anzupassen, sieht die Insolvenzordnung (InsO) Sonderformen vor. Daneben gibt es besondere Verfahrensarten, die vor allem durch den Gegenstand der Insolvenz bestimmt sind.

Zum einen besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit der Eigenverwaltung unter Aufsicht eines Sachwalters*. Das soll Schuldner* zu einem frühzeitigen Zeitpunkt zur Antragstellung motivieren.

Von größerer Bedeutung ist das Verbraucherinsolvenzverfahren. Es ist ausschließlich für natürliche Personen als Verbraucher vorgesehen. Der Gesetzgeber trägt damit der Situation Rechnung, dass immer mehr Privathaushalte in Deutschland zahlungsunfähig sind.

Nachlassinsolvenzverfahren

Diese Verfahrensart kommt in Betracht, wenn im Rahmen eines Nachlasses Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit besteht. Zweck ist es, das zum Nachlass gehörende Vermögen vom Eigenvermögen des oder der Erben zu trennen.

Zur Antragstellung ist jeder Nachlassgläubiger, jeder Erbe, jeder Nachlassverwalter, Nachlasspfleger oder Testamentsvollstrecker berechtigt. Für Nachlassgläubiger gilt allerdings eine zweijährige Ausschlussfrist nach Annahme der Erbschaft.

Für Erben ist das Nachlassinsolvenzverfahren insbesondere dann interessant, wenn sie die erbrechtliche Ausschlagungsfrist versäumten: Durch das Verfahren lässt sich die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten reduzieren.

Grenzüberschreitende Insolvenzverfahren

Ein in einem anderen Staat eröffnetes Insolvenzverfahren wirkt grundsätzlich über die Landesgrenzen hinweg. Daneben kann unter bestimmten Voraussetzungen ein weiteres Insolvenzverfahren eröffnet werden, das auf im Inland belegene Vermögenswerte beschränkt ist.


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Justiz

 
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1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
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