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Lebenslagen-> Gewerbe und Wirtschaft-> Unternehmenskrise, Insolven...-> Unternehmenskrise-> Insolvenzverfahren, Inhalt ...-> Regelinsolvenzverfahren
Regelinsolvenzverfahren 

Dem Regelinsolvenzverfahren unterfallen:

  • alle natürlichen Personen mit selbstständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, unabhängig vom Umfang ihrer Tätigkeit
  • alle natürlichen Personen mit ehemaliger selbstständiger wirtschaftlicher Tätigkeit,
    • die mehr als 19 Gläubiger haben,
    • gegen die Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen (zum Beispiel rückständige Löhne, rückständige Sozialversicherungs­beiträge für Arbeitnehmer, rückständige Lohnsteuer) oder
    • deren Vermögensverhältnisse nach Ansicht des Insolvenzgerichts in sonstiger Weise nicht überschaubar sind
  • sämtliche juristischen Personen (zum Beispiel GmbH, AG, rechtsfähiger Verein) oder Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit (OHG, KG, GbR) – auch wenn sie aufgelöst sind – solange noch verteilbares Vermögen vorhanden ist
  • juristische Personen des öffentlichen Rechts (soweit nicht laut Insolvenzordnung ausgeschlossen).
Hinweis: Unzulässig sind Insolvenzverfahren gegen Wohnungseigentümergemeinschaften.

Unter bestimmten Umständen kann das Regelinsolvenzverfahren in Eigenverwaltung des Unternehmers oder der Unternehmerin durchgeführt werden.


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Justiz

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Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
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