Lebenslagen-> Gewerbe und Wirtschaft-> Steuern, Abgaben, Versicher...-> Versicherungen für Selbstst...-> Persönliche Absicherung
Der Einstieg in die Selbstständigkeit bedeutet für Unternehmensgründerinnen und -gründer gleichzeitig den Ausstieg aus dem sozialen Netz. Ein einziger Unfall oder eine längere Krankheit kann die eigene Zukunft und die der Familie ruinieren. Selbstständige sollten daher beim Umfang ihres Versicherungsschutzes ihre besonderen Risiken bedenken.
Nachstehend aufgeführte Versicherungen sind gesetzlich vorgeschrieben oder empfehlenswert. Die Aufzählung ist nicht erschöpfend, so gibt es etwa für bestimmte Berufsgruppen besondere Regelungen (Beispiel: Künstler und Publizisten). Lassen Sie sich deshalb unbedingt vor Beginn der Selbstständigkeit umfassend beraten. Mögliche Ansprechpartner sind:
- die Industrie- und Handelskammern (IHK)
- die Handwerkskammern (HWK)
- Verbände und Versicherungsträger
- gesetzliche und private Versicherungen
Weitere Informationen:
-
Persönliche Absicherung
www.existenzgruender.de
Krankenversicherung
Selbstständige sind wie alle Bürgerinnen und Bürger verpflichtet, Mitglied in der gesetzlichen oder in einer privaten Krankenversicherung zu sein. Seit April 2007 erhalten auch diejenigen Zugang zur Krankenversicherung, die zuvor keinen Versicherungsschutz hatten.
Eine Kündigung durch die Krankenkasse oder das private Krankenversicherungsunternehmen bei bestehenden Beitragsrückständen ist ausgeschlossen. Dafür ruhen die Versicherungsleistungen in einem gewissen Umfang, bis alle ausstehenden Beitragsanteile gezahlt sind.
-
Krankenversicherung
Amt24-Informationen
Gesetzliche Krankenversicherung (Krankenkassen)
Waren Sie vor der Existenzgründung sozialversicherungspflichtig beschäftigt, können Sie in die private Krankenversicherung wechseln oder als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (Krankenkasse) bleiben. Sollten Sie sich für Letzteres entscheiden, wird eine Vorversicherungszeit verlangt, das heißt, Sie müssen bereits längere Zeit Krankenkassenmitglied gewesen sein.
Die Beitragsberechnung in der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich bei Selbstständigen wie bei allen freiwillig Versicherten nach dem Gesamteinkommen, wobei ein gesetzliches Mindesteinkommen unterstellt wird. Die Beitragshöhe ist nach oben begrenzt (Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung 2010: monatlich EUR 3.750).
Familienversicherung bei Nebenerwerb
Unternehmer, die im Nebenerwerb selbstständig tätig sind, sind beitragsfrei über die Familienversicherung geschützt, wenn ihr Gesamteinkommen im Monat höchstens EUR 365 (Stand: 2010) beträgt und die wöchentliche Arbeitszeit 17 Stunden nicht übersteigt.
Private Krankenversicherung
Grundsätzlich können Selbstständige unabhängig vom Einkommen zu einer privaten Versicherung wechseln. Selbstständige, die bisher nicht gesetzlich krankenversichert waren, haben in jedem Fall Zugang.
Der Leistungsanspruch bei einer privaten Krankenversicherung ist individuell im Vertrag festgelegt (Versicherungsbedingungen). Einen gesetzlich garantierten oder geregelten Anspruch gibt es somit nicht.
Die Beiträge werden ausschließlich unter Berücksichtigung individueller Faktoren festgesetzt wie etwa Alter, Geschlecht, Berufsrisiko und Vorerkrankungen. Das Einkommen spielt keine Rolle.
Versicherungsschutz zum Standardtarif
Bestand vor der Existenzgründung zuletzt eine private Krankenversicherung, ist es unter gewissen Voraussetzungen möglich, bei der bisherigen privaten Versicherung Versicherungsschutz zum Standardtarif zu erlangen. Dieser ist vergleichbar mit dem Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Beitrag ist auf den Krankenkassen-Höchstbetrag begrenzt.
Im Januar 2009 wurde der Standardtarif durch einen allgemeinen Basistarif abgelöst, der privat und gesetzlich Versicherten jeder Zeit offen steht.
Krankentagegeld-Versicherung
Fallen selbstständig Tätige wegen Krankheit aus, geht das für sie in der Regel nicht ohne Einkommenseinbußen ab. Ein Krankenhaus-Tagegeld kann dann für Sie wichtig sein, wenn Sie über keine notwendigen Einahmen oder Reserven verfügen, um bei einem Krankenhausaufenthalt die laufenden Kosten zu decken. Deshalb sollten Gründer unbedingt eine Krankentagegeldversicherung bei ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung abschließen.
Gesetzliche Versicherungen zahlen Krankentagegeld für zirka eineinhalb Jahre, private erfahrungsgemäß bis zu zwei Jahre (bis zur Feststellung einer Berufsunfähigkeit).
- Krankenversicherung für Freiberufler
- Krankentagegeld in der privaten Krankenversicherung
-
Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung
Amt24-Verfahrensbeschreibungen
Unfallversicherung
Bleibende Schäden nach einem schweren Unfall ziehen oft hohe Kosten nach sich, wie etwa für den behindertengerechten Umbau der Wohnung oder des Autos. Führt ein Unfall zu Invalidität, zahlt die gesetzliche und/oder die private Unfallversicherung.
Gesetzliche Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt auch, wenn es sich um einen Arbeitsunfall handelt, doch die meisten Unfälle geschehen in der Freizeit. Da viele Selbstständige nicht Mitglied in einer Berufsgenossenschaft sind, haben sie auch keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung.
Ob Sie zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft verpflichtet sind oder sich freiwillig versichern können, teilt Ihnen die jeweils zuständige Berufsgenossenschaft mit.
-
Meldung zur gesetzlichen Unfallversicherung abgeben
Amt24-Verfahrensbeschreibung
Private Unfallversicherung
Die private Unfallversicherung dient zum Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile bei Unfällen. In der Regel schließt diese Versicherung berufliche und außerberufliche Unfälle ein – rund um die Uhr, weltweit, Land, Wasser, in der Luft, in der Freizeit und am Arbeitsplatz.
Wie der Name schon sagt, wird ausschließlich nach Unfällen gezahlt, nicht aber bei Berufsunfähigkeit infolge von Krankheit.
-
Versicherungen zur privaten Vorsorge
Amt24-Informationen
Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Der schlimmste Fall: Erwerbsunfähigkeit. Erkrankungen oder Unfälle, die zu einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit führen, sind häufig existenzvernichtend.
Gesetzliche Erwerbsminderungsrente
Im Unterschied zur privaten Berufsunfähigkeitsrente zahlt die gesetzliche Erwerbsminderungsrente nur für den Fall, dass der Versicherungsnehmer überhaupt keiner Tätigkeit mehr nachgehen kann – unabhängig von seiner Qualifikation und seinem zuletzt ausgeübten Beruf.
- Der Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente hängt von der jeweiligen gesundheitlichen Leistungsfähigkeit ab.
Weitere Voraussetzungen:
- Es wurden mindestens fünf Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt.
- In den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung wurden mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit entrichtet.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Auf jeden Fall sollten Sie auch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abschließen. Sie ist wichtiger als eine Unfallversicherung, denn die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit sind Krankheiten und nicht Unfälle.
Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten Sie eine monatliche Rente, wenn Sie Ihrem bisher ausgeübten Beruf nicht mehr nachgehen können.
-
Versicherungen zur privaten Vorsorge
Amt24-Informationen
Pflegeversicherung
Als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung (Krankenkasse) sind Sie grundsätzlich verpflichtet, Beiträge in die Pflegeversicherung einzuzahlen. Das gilt auch, wenn Sie freiwillig oder privat krankenversichert sind, allerdings haben Sie dann die Möglichkeit, innerhalb von drei Monaten einen Befreiungsantrag zu stellen. Sie müssen dazu den Nachweis einer privaten Pflegeversicherung erbringen.
Weitere Informationen
-
Welche Leistungen trägt die Pflegeversicherung?
Amt24-Informationen -
Leistungen der Pflegeversicherung bei der Pflegekasse beantragen
Amt24-Verfahrensbeschreibung
Altersvorsorge
Gesetzliche Rentenversicherung
Wenn Sie selbstständig tätig sind, können Sie sich in der gesetzlichen Rentenversicherung freiwillig versichern.
Versicherungspflicht
Ein Teil der Freiberufler und Handwerker ist in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Achten Sie bitte unbedingt darauf, dass Sie sich in diesem Fall innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme ihrer selbstständigen Tätigkeit bei der Rentenversicherung melden!
-
Wer ist pflichtversichert?
Deutsche Rentenversicherung
Weitere Rücklagen
Eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird meist nur die Grundversorgung abdecken. Sie sollten daher für eine zusätzliche Absicherung sorgen wie etwa durch Sparverträge, Investmentfonds, Immobilienbesitz, kapitalbildende Lebensversicherungen oder eine private Rentenversicherung.
Pfändungsschutz
Vermögen, die ausschließlich der Altersvorsorge dienen, sind in bestimmtem Umfang vor Pfändung geschützt. Dazu zählen nicht nur steuerlich geförderte Vorsorgemodelle wie die "Rürup"-Rente, sondern auch solche Vermögen aus Lebens- und privaten Rentenversicherungen oder Fonds- und Banksparplänen, die den Lebensunterhalt im Alter absichern sollen.
Weitere Informationen:
-
Pfändungsschutz der Altervorsorge
www.existenzgruender.de
Arbeitslosenversicherung
Existenzgründer haben die Möglichkeit, sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit zu versichern. Die Versicherung können Sie beantragen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie arbeiten mindestens 15 Stunden pro Woche selbstständig.
- Sie haben innerhalb der letzten 24 Monate mindestens zwölf Monate lang Beiträge an die Arbeitslosenversicherung gezahlt oder Sie erhielten in dieser Zeit Lohnersatzleistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld I).
Mehr dazu:
-
Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige
www.existenzgruender.de -
Hinweise zum Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung
Bundesagentur für Arbeit
Freigabevermerk
Sächsische Industrie- und Handelskammern (IHK). 20.01.2014