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Werden in Ihrem Unternehmen Produkte hergestellt, müssen Sie eine Reihe von Vorschriften beachten. Diese dienen sowohl dem Schutz der Verbraucher als auch der Umwelt. Drei wichtige Bereiche sind:
- Produktsicherheit
- Produkthaftung
- Produktverantwortung
Produktsicherheit
Produkte dürfen nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn sie
- sicher und gesundheitlich unbedenklich sind,
- ihnen die erforderlichen Unterlagen beigefügt sind und
- sie die formalen Anforderungen, wie zum Beispiel der vorgeschriebenen Kennzeichnung erfüllen.
Zusätzliche Anforderungen gibt es für die Bereitstellung von Verbraucherprodukten auf dem Markt.
In Deutschland sind die Pflichten von Herstellern, Bevollmächtigten, Einführern und Händlern ("Wirtschaftsakteure") für viele Produkte im Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) sowie den Verordnungen zum Gesetz geregelt, mit denen europäische Richtlinien umgesetzt wurden. Besondere Vorschriften sind für spezielle Produktgruppen zu beachten. Dazu zählen beispielsweise Medizinprodukte, Kraftfahrzeuge, Chemikalien und Kosmetika.
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Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt
(Produktsicherheitsgesetz – ProdSG)
www.Gesetze-im-Internet.de
CE-Zeichen
Für bestimmte Produkte ist die CE-Kennzeichnung vorgeschrieben. Mit dem Anbringen der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller oder sein Bevollmächtigter, dass das Produkt geltenden europäischen Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften für das Inverkehrbringen von Produkten genügt. Die CE-Kennzeichnung muss in der richtigen Form und Größe gut sichtbar und dauerhaft am Produkt angebracht sein.
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CE-Kennzeichnung
Industrie- und Handelskammer IHK Leipzig
GS-Zeichen
Ausschließlich auf deutschem Recht beruht das GS-Zeichen, das für "Geprüfte Sicherheit" steht und vergeben werden kann, wenn ein Produkt eine Baumusterprüfung durch eine staatlich benannte Prüfstelle erfolgreich bestanden hat.
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Technischer Verbraucherschutz, Produktsicherheit / Schutz vor mechanischen, elektrischen, thermischen und akustischen Gefährdungen
Arbeitsschutzverwaltung des Freistaates Sachsen
Schutzmaßnahmen
Das ordnungsgemäße Inverkehrbringen von Produkten wird durch die staatlichen Marktüberwachungsbehörden kontrolliert. Beim Verdacht, dass unsichere Produkte in Verkehr gebracht werden, können Sie im Internet die zuständige Behörde ermitteln und diese auf direktem Weg davon informieren.
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ICSMS
European Market Surveillance System
Sie haben trotz aller Vorkehrungen ein Verbraucherprodukt in Verkehr gebracht, von dem eine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit von Personen ausgeht? Als Hersteller, Bevollmächtigter oder Produkteinführer sind Sie nach dem Produktsicherheitsgesetz (GPSG) verpflichtet, unverzüglich die zuständigen Marktüberwachungsbehörden davon zu unterrichten und diesen die eingeleiteten Maßnahmen mitzuteilen.
Hilfestellung und Meldeformulare finden Sie auf den Internetseiten der Europäischen Kommission:
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Business Application
Europäische Kommission
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Allgemeine Regeln zur Produktsicherheit
Europäische Kommission -
Technischer Verbraucherschutz, Produktsicherheit / Schutz vor mechanischen, elektrischen, thermischen und akustischen Gefährdungen
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr -
Produktsicherheit
Bundesinstitut für Risikobewertung -
Produktsicherheitsportal
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin -
Produktsicherheit
Verbraucherzentrale, Bundesverband
Produkthaftung
Sollte trotz aller Sicherheitsvorkehrungen und Prüfungen eines Ihrer Produkte fehlerhaft in Verkehr gebracht worden sein, müssen Sie gegebenenfalls dafür haften. Nach dem Produkthaftungsgesetz haften Sie als Hersteller für Körper-, Gesundheits- und Sachschäden aufgrund von Produktfehlern – unabhängig davon, ob Sie die Schäden schuldhaft verursacht haben oder nicht.
Dabei ist die Haftung für Sachschäden darauf beschränkt, dass eine andere Sache als das fehlerhafte Produkt selbst beschädigt wird und diese andere Sache ihrer Art nach gewöhnlich für den privaten Ge- und Verbrauch bestimmt ist und auch hauptsächlich verwendet wird.
Daneben gibt es die so genannte deliktische Produkthaftung, die sich auf rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten bezieht (§ 823 Bürgerliches Gesetzbuch / BGB).
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Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte
(Produkthaftungsgesetz – ProdHaftG)
www.Gesetze-im-Internet.de
Weitergehende Ersatzansprüche
Neben der eigentlichen Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz können Kunden weitergehende vertragliche oder außervertragliche Ersatzansprüche zustehen. Es handelt sich hier insbesondere um die folgenden:
- Mängelansprüche, falls der Hersteller des Produkts zugleich Partner des Kauf- oder Werkvertrages mit dem geschädigten Käufer beziehungsweise Besteller (Verbraucher) ist,
- Ansprüche aus Garantie- oder Haftungsvertrag zwischen Hersteller und Verbraucher oder
- Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung (nach § 823 Bürgerliches Gesetzbuch, BGB)
Welche Gewährleistungs- und Garantieansprüche Ihre Kunden haben, welche Regelungen für die Reklamation von mangelhaften Produkten gelten und in welchen Fällen Sie die Ware umtauschen müssen, können Sie auf folgenden Seiten nachlesen:
- Gewährleistung und Garantie
- Reklamation
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Umtausch von Waren
Amt24-Informationen
Produktverantwortung
Ein weiterer Bereich, den Sie als Unternehmerin oder Unternehmer beachten müssen, ist die Produktverantwortung. Produktverantwortung bedeutet, dass Sie als Hersteller für die gesamte "Lebensdauer" eines Produktes verantwortlich sind – also vom ersten Entwurf bis zur umweltgerechten Entsorgung.
Ein wesentlicher Aspekt der Produktverantwortung betrifft die Umweltverträglichkeit des Produkts – und zwar vor allem im Hinblick auf die Umweltauswirkungen des Produkts während der Gebrauchsphase (beispielsweise sollte der Stromverbrauch bei elektrischen Geräten möglichst gering sein) und die Verwertung von Produktabfällen (zum Beispiel sollten möglichst wenige Materialien für ein Produkt verwendet werden, um den Verwertungsprozess zu erleichtern).
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Integrierte Produktpolitik
Europäische Kommission
In Deutschland werden die entsprechenden EU-Richtlinien beispielsweise durch das Gesetz zur Neuregelung der abfallrechtlichen Produktverantwortung für Batterien und Akkumulatoren und das Elektro- und Elektronikgerätegesetz umgesetzt. Den Höchstenergieverbrauch verschiedener Haushalts- und Bürogeräte sowie von Lampen, Pumpen und Maschinen regelt das Energiebetriebene-Produkte-Gesetz (EBPG). Auch hier erfolgt eine CE-Kennzeichnung.
- Altfahrzeuge
- Batterien, Akkumulatoren
- Elektro- / Elektronikaltgeräte
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Verpackungen
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft -
Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG)
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Sächsisches Staatsministerium der Justiz, Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft. 16.12.2014