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Handwerksrolle
Nur Personen und Personengesellschaften, die in der Handwerksrolle eingetragen sind, dürfen den selbstständigen Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks als sogenanntes stehendes Gewerbe betreiben.
- stehendes Gewerbe
Amt24-Informationen
Wenn Sie ein zulassungsfreies oder ein handwerksähnliches Gewerbe anmelden möchten, erfolgt keine Eintragung in die Handwerksrolle.
Die zuständige Handwerkskammer trägt Sie in ein entsprechendes Verzeichnis der Berufsgruppe ein, in der Sie ihr Gewerbe betreiben möchten.
Details:
- Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle
- Eintragung in das Verzeichnis des zulassungsfreien Handwerks und der handwerksähnlichen Gewerbe
- Eintragung in der Handwerksrolle ändern
- Eintragung in der Handwerksrolle löschen
- Eintragung zulassungspflichtiger Handwerke in die Handwerksrolle
Amt24-Verfahrensbeschreibungen
- Handwerk
Amt24-Informationen
Freigabevermerk
Sächsische Handwerkskammern