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Die Idee für ein neues Produkt oder Verfahren können Sie beispielsweise durch Geheimhaltung oder ein im Vergleich zur Konkurrenz höheres Innovationstempo Ihres Unternehmens schützen. Besser abgesichert sind Sie aber in vielen Fällen durch gewerbliche Schutzrechte, die Sie bei den nationalen Patentämtern oder international tätigen Behörden anmelden beziehungsweise eintragen lassen können.
Als Inhaber eines gewerblichen Schutzrechts sind Sie allein befugt, den geschützten Gegenstand oder die geschützte Bezeichnung zu benutzen. Jedem Dritten ist es verboten, dies ohne Ihre Zustimmung zu tun. Schutzrechte gelten für das jeweilige Hoheitsgebiet. Ihre zeitliche Geltung ist begrenzt.
Online-Tour zu Patentrechten
Einen gut verständlichen Zugang zum Bereich Patent- und Markenrecht und zu Recherchemöglichkeiten eröffnet die interaktive "Patent Information Tour" des Europäischen Patentamtes (EPA). In englischer, französischer und deutscher Sprache erhalten Sie Antworten auf Fragen wie
- Was ist ein Patent?
- Was bedeutet Patentinformation?
- Wie lassen sich Patentinformationen in der Praxis nutzen?
Patente und Gebrauchsmuster
Die bekanntesten Schutzrechte sind Patente und Gebrauchsmuster. Mit diesen können Sie technische Erfindungen gegen unerlaubte Nachahmung schützen lassen. Informieren Sie sich über diese Schutzrechte und darüber, wie Sie vorgehen sollten, wenn Sie glauben, etwas erfunden zu haben:
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Patente und Gebrauchsmuster
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Marken
Wenn Sie eine Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen Ihres Unternehmens schützen lassen wollen, können Sie diese als Marke eintragen lassen. Im dazugehörigen Kapitel erfahren Sie, welche Arten von Marken es gibt und welche Verfahren mit einer Markenanmeldung verbunden sind.
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Marken
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Designs
Das Design beziehungsweise die Gestaltung Ihrer Erzeugnisse kann durch die Anmeldung eines Designs (früher "Gebrauchsmuster") geschützt werden. Informieren Sie sich in diesem Kapitel darüber, was genau ein Design ist, und wie Sie bei der Anmeldung vorgehen sollten.
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Designs
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Nationales und internationales Recht
Es gibt in allen Staaten nationale Schutzrechte. Europäische und internationale Schutzrechte können Sie aber auch mit jeweils einer einzigen Anmeldung erhalten.
- Europäischen Patentamt
- Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt
- World Intellectual Property Organization (WIPO)
- InnovAcces
Aufgrund der internationalen Arbeitsteilung und der Globalisierung der Märkte reicht es oft nicht mehr aus, ein nur in Deutschland geltendes Schutzrecht anzumelden. Die jeweiligen Gesetze und deren Handhabung ähneln sich aufgrund internationaler Vereinbarungen in ihren Grundzügen. Deshalb können Sie die folgenden Kapitel auch als Einführung in den gewerblichen Rechtsschutz ansehen.
Nationale Verfahren und die jeweilige Rechtsprechung unterscheiden sich jedoch zum Teil wesentlich.
Anmeldung von Schutzrechten
Sie können gewerbliche Schutzrechte beim Deutschen Patent- und Markenamt, beim Europäischen Patentamt und beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt selbst anmelden. Es ist allerdings empfehlenswert, sich dabei von einem Patentanwalt unterstützen zu lassen.
Im Ausland benötigen Sie vor nationalen Patentämtern einen zugelassenen Vertreter.
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst. 21.08.2014