Gmeinde Moritzburg
Beginn der Navigation
Navigation überspringen
Ende der Navigation
Beginn des Hauptinhaltes
Hauptinhalt überspringen

Behördenwegweiser



Lebenslagen-> Gewerbe und Wirtschaft-> Innovation, Patente, Marken-> Innovationen schützen (Pate...
Innovationen schützen (Patente, Marken, Muster) 

Die Ausführungen auf diesen Seiten sollen Ihnen jeweils einen Überblick zu den einzelnen Schutzrechten gewähren. Sie sind nicht vollständig. In diesem Rahmen werden auch nur die Schutzrechte behandelt, die Sie in Deutschland anmelden können.

Die Idee für ein neues Produkt oder Verfahren können Sie beispielsweise durch Geheimhaltung oder ein im Vergleich zur Konkurrenz höheres Innovationstempo Ihres Unternehmens schützen. Besser abgesichert sind Sie aber in vielen Fällen durch gewerbliche Schutzrechte, die Sie bei den nationalen Patentämtern oder international tätigen Behörden anmelden beziehungsweise eintragen lassen können.

Als Inhaber eines gewerblichen Schutzrechts sind Sie allein befugt, den geschützten Gegenstand oder die geschützte Bezeichnung zu benutzen. Jedem Dritten ist es verboten, dies ohne Ihre Zustimmung zu tun. Schutzrechte gelten für das jeweilige Hoheitsgebiet. Ihre zeitliche Geltung ist begrenzt.

Online-Tour zu Patentrechten

Einen gut verständlichen Zugang zum Bereich Patent- und Markenrecht und zu Recherchemöglichkeiten eröffnet die interaktive "Patent Information Tour" des Europäischen Patentamtes (EPA). In englischer, französischer und deutscher Sprache erhalten Sie Antworten auf Fragen wie

  • Was ist ein Patent?
  • Was bedeutet Patentinformation?
  • Wie lassen sich Patentinformationen in der Praxis nutzen?

Patente und Gebrauchsmuster

Die bekanntesten Schutzrechte sind Patente und Gebrauchsmuster. Mit diesen können Sie technische Erfindungen gegen unerlaubte Nachahmung schützen lassen. Informieren Sie sich über diese Schutzrechte und darüber, wie Sie vorgehen sollten, wenn Sie glauben, etwas erfunden zu haben:

Marken

Wenn Sie eine Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen Ihres Unternehmens schützen lassen wollen, können Sie diese als Marke eintragen lassen. Im dazugehörigen Kapitel erfahren Sie, welche Arten von Marken es gibt und welche Verfahren mit einer Markenanmeldung verbunden sind.

Designs

Das Design beziehungsweise die Gestaltung Ihrer Erzeugnisse kann durch die Anmeldung eines Designs (früher "Gebrauchsmuster") geschützt werden. Informieren Sie sich in diesem Kapitel darüber, was genau ein Design ist, und wie Sie bei der Anmeldung vorgehen sollten.

Nationales und internationales Recht

Es gibt in allen Staaten nationale Schutzrechte. Europäische und internationale Schutzrechte können Sie aber auch mit jeweils einer einzigen Anmeldung erhalten.

Aufgrund der internationalen Arbeitsteilung und der Globalisierung der Märkte reicht es oft nicht mehr aus, ein nur in Deutschland geltendes Schutzrecht anzumelden. Die jeweiligen Gesetze und deren Handhabung ähneln sich aufgrund internationaler Vereinbarungen in ihren Grundzügen. Deshalb können Sie die folgenden Kapitel auch als Einführung in den gewerblichen Rechtsschutz ansehen.

Nationale Verfahren und die jeweilige Rechtsprechung unterscheiden sich jedoch zum Teil wesentlich.

Anmeldung von Schutzrechten

Sie können gewerbliche Schutzrechte beim Deutschen Patent- und Markenamt, beim Europäischen Patentamt und beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt selbst anmelden. Es ist allerdings empfehlenswert, sich dabei von einem Patentanwalt unterstützen zu lassen.

Im Ausland benötigen Sie vor nationalen Patentämtern einen zugelassenen Vertreter.


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst. 21.08.2014


 
Eine Seite zurück  Zur Startseite  
E-Mail  Zu den Favoriten hinzufügen Zur Anmeldung



Aktuelles


Ratsinformationssystem


Moritzburg Information


Amt24


Schloss Moritzburg


Ortsentwicklung

Beginn der Blöcke
Blöcke überspringen
Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
© Gemeinde Moritzburg
Impressum
Datenschutzerklärung
Zum Seitenanfang