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Bürgschaften 

Wenn Sie bei der Aufnahme eines Darlehens nicht oder nicht im erforderlichen Ausmaß über bankübliche Sicherheiten verfügen, können Ihnen öffentliche Bürgschaften weiterhelfen – so Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Falls für Sie eine Bürgschaft übernommen wird, können Sie Ihre Finanzierungsmöglichkeiten verbessern und gegebenenfalls leichter ein Darlehen erhalten, da ansonsten der Kreditgeber selbst das volle Ausfallrisiko trägt (außer bei Programmen mit so genannter Haftungsfreistellung).

Ausfallbürgschaft

Meist handelt es sich um eine Ausfallbürgschaft. Bei dieser speziellen Form der Bürgschaft für Unternehmen muss der Bürge nur für den endgültigen Ausfall einstehen, das heißt für das, was der Gläubiger trotz Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner und Verwertung der Sicherheiten nicht erlangen kann.

Beantragung

Bürgschaftsanträge reichen Sie in der Regel beim Kreditgeber ein, der Ihren Antrag an die entsprechende zuständige Stelle weiterleitet. Beim Programm "BoB – Bürgschaft ohne Bank" ist es möglich, den Antrag ohne eine finanzierende Hausbank zu stellen. Wenn Sie eine Bürgschaftszusage erhalten, bleibt diese zwölf Wochen gültig. Innerhalb dieser Zeit können Sie sich eine finanzierende Hausbank suchen.

Übersicht – Bürgschaftsprogramme

 

Hinweis: Der Bürgschaftsbetrag ist jeweils nur ein Teilbetrag (maximal 80 Prozent) des gesamten Kreditvolumens.

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr


 
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Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
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