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Lebenslagen-> Gewerbe und Wirtschaft-> Familienfreundliches Untern...-> Über den gesetzlichen Rahme...
Über den gesetzlichen Rahmen hinaus engagieren 

Die gesetzlichen Regelungen schreiben Unternehmen Mutterschutzfristen und Elternzeit mit Kündigungsschutz vor. In Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigungen muss – selbst für Führungskräfte – laut Gesetzgeber Teilzeitarbeit möglich sein. Seit 1. Juli 2008 haben Beschäftigte außerdem Anspruch auf Freistellung von der Arbeitspflicht zur Pflege eines nahen Angehörigen gemäß Pflegezeitgesetz.

Darüber hinaus können auch Sie selbst etwas für die Familien­freundlichkeit Ihres Unternehmens tun.

Was können Unternehmerinnen und Unternehmer über die gesetzliche Regelung hinaus tun?

Zeitgemäß sind:

  • flexible Arbeitszeitmodelle wie Gleitzeit, Teilzeit, Vertrauensarbeitszeit oder komprimierte Stunden bei unveränderter Arbeitsdauer
  • Jobsharing und Teamarbeit als Modelle einer flexiblen Arbeitsorganisation. Dazu zählt auch die freie Gestaltung und Verteilung von Arbeitsaufträgen.
  • Telearbeit
  • Informations- und Kommunikationspolitik, mit der die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über familienfreundliche Maßnahmen des Unternehmens unterrichtet werden. Bei größeren Firmen sorgen Familienbeauftragte und/oder Infoletter und Intranet für den Informationsfluss.
  • Maßnahmen der Personalentwicklung für Beschäftigte in Elternzeit wie Beratung und Weiterbildung
  • Entgeltbestandteile und geldwerte Leistungen, zum Beispiel Zuschüsse zur Kinderbetreuung
  • Beratung zur Kinderbetreuung, betriebseigene Angebote

Das Spektrum einer familienfreundlichen Unternehmenspolitik ist breit, gerade wenn es darum geht, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Pflege von Kindern und Angehörigen zu unterstützen. So bieten manche Arbeitgeber Eltern-Kind-Arbeitszimmer an, wenn das Kind einmal krank sein sollte und deshalb nicht in den Kindergarten gehen kann. Andere Unternehmen unterhalten einen firmeneigenen Kindergarten oder unterstützen kommunale Kindergärten oder Einrichtungen von freien Trägern, um Betreuungsplätze anbieten zu können.

Betriebskindergärten zahlen sich aus

Kinderbetreuung am Arbeitsort vermag nicht nur die Eltern, sondern auch das Unternehmen zu entlasten. Eine Unterstützung durch den Betrieb lohnt sich auch finanziell – in den ersten zwei Jahren lassen sich die Betriebskosten von Kindertagesstätten zur Hälfte über ein ESF-Förderprogramm finanzieren.

Weitere Informationen:

Informationen für Unternehmen und Personalverantwortliche

Weitere Informationen:


Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz


 
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Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
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