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Einheitlicher Ansprechpartner (EA) 
Unterstützung bei der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie

Illustration zur Lebenslage Einheitlicher Ansprechpartner (EA) Einheitlicher Ansprechpartner I Freistaat Sachsen EU-Eugo (EA-Netzwerk)

Sie möchten als EU-Bürger in Deutschland beispielsweise einen Friseursalon eröffnen? Oder Sie wollen als deutscher Staatsangehöriger in einem anderen EU-Staat zum Beispiel als Wirtschaftsprüferin oder Wirtschaftsprüfer arbeiten?

Gemäß der EU-Dienstleistungsrichtlinie unterstützt Sie in Sachsen ein "Einheitlicher Ansprechpartner (EA)" bei Ihren Anliegen an die Verwaltung. Diese zentrale Stelle begleitet Sie bei den erforderlichen Verwaltungsverfahren und kann sich in Ihrem Auftrag um die weitere Kommunikation mit allen beteiligten Behörden kümmern.

Gründer-Service in Amt24

Detaillierte Darstellungen von Verfahren und Dienstleistungen der Verwaltung, konkret zu Ihrer Tätigkeit und Ihrem Beruf, finden Sie in unserem Themenbereich "für Unternehmen":

Allgemeines zur EU-Dienstleistungsrichtlinie

Die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt ("EU-Dienstleistungsrichtlinie") musste bis Ende 2009 von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union umgesetzt werden.

Ziel der EU-Dienstleistungsrichtlinie ist die Schaffung eines echten Binnenmarktes ohne Grenzen, der den freien Verkehr von Dienstleistungen zwischen den Mitgliedstaaten gewährleistet. Auch die Gründung betrieblicher Niederlassungen soll europaweit erleichtert werden. Darüber hinaus werden die Ziele der Verwaltungsvereinfachung und verbesserter Rechtsetzung verfolgt.

Neben den Erleichterungen für jede einzelne Dienstleisterin und jeden einzelnen Dienstleister soll die Umsetzung der Richtlinie generell zu einer verstärkten technischen Unterstützung im Sinne von E-Government und damit zu mehr Serviceorientierung und mehr Effizienz bei den Behörden führen.

Die EU-Dienstleistungsrichtlinie enthält folgende Schwerpunkte:

  • Abbau bürokratischer Hürden/Vereinfachung der Verfahren
    Sämtliche Verfahren und Formalitäten sollen so einfach wie möglich gestaltet werden.
  • Zentraler Ansprechpartner für alle Dienstleisterinnen und Dienstleister
    Der sogenannte "Einheitliche Ansprechpartner" dient als Verfahrensmittler zwischen den Dienstleisterinnen oder Dienstleistern und den zuständigen Behörden. Verfahren, die zur Aufnahme oder Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit erforderlich sind, können vollständig über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden.
  • Elektronische Verfahrensabwicklung
    Alle Verfahren und Formalitäten zur Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistung (beispielsweise Anmeldungen, Beantragung von Genehmigungen, Registrierung bei Berufsverbänden) sind nunmehr vollständig elektronisch durchführbar. So wird gewährleistet, dass auch Antragsteller aus dem Ausland problemlos alle Verfahren aus der Ferne abwickeln können.
  • Verbindliche Bearbeitungsfristen und "Genehmigungsfiktion"
    Wenn die Behörde nach Eingang eines vollständigen Antrags nicht innerhalb einer festgesetzten Frist auf den Antrag reagiert, gilt dieser in der Regel nach Ablauf der Frist automatisch als genehmigt. Damit ist für Dienstleistungserbringerinnen und Dienstleistungserbringer eine rasche Erledigung ihrer Anliegen sichergestellt.
  • Verbraucherschutz/Informationsbereitstellung
    Um mit der Erleichterung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs auch die Verbraucherrechte zu stärken, dienen die "Einheitlichen Ansprechpartner" auch als Informationsstelle für die Empfängerinnen und Empfänger von Dienstleistungen, beispielsweise wenn diese sich über die Anforderungen für die Dienstleistungserbringung in Deutschland informieren möchten. Darüber hinaus wird sicher gestellt, dass Dienstleistungsempfänger und -erbringer auch alle relevanten Informationen aus anderen Mitgliedsstaaten unproblematisch erhalten können.
  • Verbesserte Verwaltungszusammenarbeit auf europäischer Ebene
    Zum Austausch von Informationen zwischen den öffentlichen Verwaltungen der EU-Mitgliedstaaten wurde ein elektronisches Binnenmarktinformationssystem "IMI" ("Internal Market Information System") aufgebaut und in Betrieb genommen, das die Zusammenarbeit erleichtert und beschleunigt. Zum Beispiel können damit landessprachlich verfasste Urkunden leichter überprüft werden.

    Weitere Themen

    Informationen und Links


Freigabevermerk
Landesdirektion Sachsen, Stabsstelle Einheitlicher Ansprechpartner. 20.01.2014


 
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und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
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jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
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