Gmeinde Moritzburg
Beginn der Navigation
Navigation überspringen
Ende der Navigation
Beginn des Hauptinhaltes
Hauptinhalt überspringen

Behördenwegweiser



Lebenslagen-> Gewerbe und Wirtschaft-> Eine selbstständige Tätigke...-> Gewerbliche Tätigkeit anmelden-> Waffenhandel, Herstellung v...
Waffenhandel, Herstellung von Waffen 

TIPP: Die Verwaltungsverfahren, die mit dem Handel und der Herstellung von Waffen in Zusammenhang stehen, können Sie auch über den Einheitlichen Ansprechpartner (EA) abwickeln. Der EA stellt Ihnen die notwendigen Formulare zur Verfügung und koordiniert Ihre Antragsverfahren.

Erlaubnis beantragen

Wollen Sie gewerblich Schusswaffen oder Munition herstellen, bearbeiten oder instand setzen benötigen Sie eine Waffenherstellungserlaubnis.

Wenn Sie mit Waffen oder Munition handeln wollen, brauchen Sie eine Waffenhandelserlaubnis.

Soll ein Stellvertreter Ihr Gewerbe betreiben, benötigt dieser eine Stellvertretererlaubnis. Diese wird für eine bestimmte Person erteilt und kann befristet werden. Auch wenn Sie eine Person mit der Leitung einer Niederlassung oder Zweigstelle beauftragen, brauchen Sie für diese eine Stellvertretererlaubnis.


HINWEIS: Sollten Sie als Büchsenmacher in die Handwerksrolle eingetragen sein, schließt Ihre Waffenherstellungserlaubnis die Erlaubnis zum Waffenhandel ein.

Voraussetzungen für Aufnahme des Gewerbes

Die oder der Antragstellende

  • ist Deutscher nach Art 116 des Grundgesetzes und hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt und/oder eine gewerbliche Niederlassung in Deutschland,
  • besitzt die notwendige Zuverlässigkeit und persönliche Eignung,
  • erfüllt die Voraussetzungen nach der Handwerksordnung (wenn eine Erlaubnis zu einer entsprechenden Waffenherstellung beantragt wird) und
  • kann die erforderliche Fachkunde nachweisen (sofern eine Erlaubnis zum Waffenhandel beantragt wird und der Antragssteller den Betrieb oder eine Niederlassung selbst leitet).

Erhielten Sie eine Erlaubnis zur Herstellung von oder zum Handel mit Waffen, müssen Sie die Aufnahme und Einstellung des Betriebs wie auch die Eröffnung und Schließung jeder Zweigstelle oder Niederlassung innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Behörde anzeigen.

Stellen Sie Schusswaffen her, haben Sie ein Waffenherstellungsbuch zu führen, aus dem die Art und Menge der Schusswaffen und ihr Verbleib hervorgehen. Wenn Sie mit Waffen handeln, müssen Sie entsprechen ein Waffenhandelsbuch führen, aus dem Art und Menge der Schusswaffe, ihre Herkunft und ihr Verbleib hervorgehen.


DETAILS:


Freigabevermerk
Landesdirektion Sachsen. 20.01.2014

 
Eine Seite zurück  Zur Startseite  
E-Mail  Zu den Favoriten hinzufügen Zur Anmeldung



Aktuelles


Ratsinformationssystem


Moritzburg Information


Amt24


Schloss Moritzburg


Ortsentwicklung

Beginn der Blöcke
Blöcke überspringen
Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
© Gemeinde Moritzburg
Impressum
Datenschutzerklärung
Zum Seitenanfang